Jeder Kanton richtet gemäss Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) eine Schlichtungsstelle ein, die die Parteien kostenlos beraten und versuchen, eine Einigung herbeizuführen. In Freiburg erfüllt eine vom Grossen Rat ernannte Kommission diese Funktion. Diese Kommission kümmert sich unabhängig von den Gerichten um Situationen von Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund des Geschlechts und um Situationen von sexueller Belästigung. Sie kann bei Verdacht auf Diskriminierung kontaktiert werden.
Die Kommission verhandelt unter der Leitung einer vorsitzenden Person mit vier Beisitzenden, nämlich zwei Frauen und zwei Männern. Zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer vertreten die Arbeitgebenden, eine oder einer die Arbeitnehmenden und eine oder einer die Frauenorganisationen. Allfällige Schlichtungsgesuche sind an diese Kommission zu richten. Sie wird gegebenenfalls den Weiterziehungsschein ausstellen, worauf innerhalb von drei Monaten das Gericht eingeschaltet werden muss.
Für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse ist der Schlichtungsversuch fakultativ. Bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen kann die wegen einer Diskriminierung klagende Person von der Schlichtungskommission eine Stellungnahme verlangen, nachdem sie Beschwerde gegen einen erstinstanzlichen Entscheid erhoben hat.
Beratung und Auskünfte bei Streitigkeiten wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben erhalten Sie nach Vereinbarung.
Die schweizerische Konferenz der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz vereinigt alle kantonalen Schlichtungsstellen.