Vorgehen bei einer Kündigung oder Pensionierung ohne AHV-Vorschuss
Für sämtliche Arten der Demission besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist auf Ende eines Monats.
Bei einer Kündigung oder einer Pensionierung ohne AHV-Vorschuss genügt ein Schreiben an die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten.
Rücktritt mit AHV-Vorschuss
Seit 2012 hat das Staatspersonal die Möglichkeit ab 58 Jahren eine Frühpension zu beziehen. Im Reglement über das Staatspersonal StPR wird die Vorschussfinanzierung der AHV für eine vorzeitige Pensionierung oder für eine Teilpensionierung für das Staatspersonal geregelt.
Unter folgenden Bedingungen kann die AHV-Vorschuss-Finanzierung durch den Staat beansprucht werden:
- mindestens 13 Jahre im Staatsdienst
- zufriedenstellendes Verhalten
- für Teilpensionierungen: grundsätzliche Zustimmung durch die Anstellungsbehörde
Vorgehen
Damit der/die Mitarbeitende in den Genuss eines finanzierten AHV-Vorschusses kommt, müssen folgende Schritte unternommen werden:
- Einholen von Informationen über die persönliche Situation und Beantragung des AHV-Vorschusses mit dem Formular "680 Antrag AHV Vorschuss" direkt bei der Pensionskasse des Staatspersonals.
- Für den Fall einer Teilpensionierung: Abgabe des Antrages auf Verringerung des Beschäftigungsgrades und für die Finanzierung des AHV-Vorschusses bei der oder dem direkten Vorgesetzten.
- Für den Fall der Pensionierung: Abgabe des Antrages für die Finanzierung des AHV-Vorschusses zusammen mit der Kündigung bei der oder dem direkten Vorgesetzten.