1. Wann soll ich mich arbeitslos melden?
- Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie sofort nach Ihrem Studium oder Ihrer Lehre eine Stelle finden, können Sie sich arbeitslos melden, sobald Sie Ihr Diplom erhalten haben oder die Vorlesungszeit beendet ist.
- Sobald Sie Ihr Diplom erhalten haben, müssen Sie unbedingt verfügbar sein, um einer Erwerbstätigkeit in Voll- oder Teilzeit nachzugehen.
- Ihre Pflichten als arbeitslose Person beginnen, sobald Sie sich arbeitslos gemeldet haben.
Wie Sie sich arbeitslos melden, erfahren Sie auf der Seite «Anmeldung zur Arbeitslosigkeit».
2. Was sind die Bedingungen?
Sie haben während Ihres Studiums oder Ihrer Berufsausbildung nicht gearbeitet:
- Sie können Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, allerdings erst nach einer Wartezeit von 120 Tagen.
- Sie müssen während mindestens 10 Jahren in der Schweiz gewohnt haben.
Sie haben während Ihres Studiums gearbeitet oder eine Lehre in einem Betrieb gemacht:
- Sie müssen in den vergangenen zwei Jahren mindestens während 12 Monaten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geleistet haben.
- In diesem Fall beträgt die Wartezeit 5 Tage.
3. Wann muss ich mit der Stellensuche beginnen?
- Fangen Sie bereits mit der Stellensuche an (2-3 Bewerbungen pro Woche), sobald Sie Ihre Prüfungsergebnisse kennen, auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht arbeitslos gemeldet sind.
- Bewahren Sie alle Nachweise Ihrer Arbeitsbemühungen auf (Bewerbungen, Spontanbewerbungen, Antwortschreiben usw.).
- Sie müssen diese Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater beim RAV zeigen. Ansonsten können Sie vorübergehend in Ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung eingestellt werden.
Fangen Sie bereits mit der Stellensuche an, sobald Sie Ihre Prüfungsergebnisse kennen.
4. Wie sieht die Entschädigung aus?
Sie haben während Ihres Studiums oder Ihrer Berufsausbildung nicht gearbeitet:
- Ihr versicherter Verdienst entspricht einem Pauschalbetrag. Dieser kann je nach persönlicher Situation (Alter, unterhaltsberechtigte Kinder usw.) sehr unterschiedlich ausfallen kann.
- Sie haben Anspruch auf 90 Taggelder, was einem Bezugszeitraum von etwa 4,5 Monaten entspricht.
- Bevor Sie Ihre ersten Taggelder erhalten, müssen Sie 120 Tage warten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite «Arbeitslosenentschädigung».
Sie haben während Ihres Studiums gearbeitet oder eine Lehre in einem Betrieb gemacht:
- Sie haben je nach Ihrer persönlichen Situation (Beitragsdauer, Alter usw.) Anspruch auf 200 bis 400 Arbeitslosentaggelder.
- Bevor Sie Ihre ersten Taggelder erhalten, müssen Sie 5 Tage warten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite «Arbeitslosenentschädigung».
Zum Download
Weitere Informationen zur Arbeitslosigkeit
- Anmeldung zur Arbeitslosigkeit
- Arbeitslosenentschädigung
- Wiedereingliederungsmassnahmen für Arbeitslose
- Arbeitslos: Eine neue Stelle finden
- Arbeitslosigkeit: häufig gestellte Fragen
- Ein RAV kontaktieren
- Kommission für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung (CJD)
- arbeit.swiss: Portal der Arbeitslosenversicherung