Massnahmen für Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
Ein umfassender Massnahmenkatalog wurde aufgestellt, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und Ihnen zu helfen, so rasch wie möglich eine neue Stelle zu finden.
- Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM): Kurse, Praktika, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung usw. Klicken Sie auf das unten stehende Bild, um sich die Massnahmen im Detail anzusehen.
- Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ): koordinierte Betreuung durch das RAV, die IV und die Sozialdienste für arbeitslose Personen mit gesundheitlichen und sozialen Problemen. Weitere Informationen zur IIZ.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater und in der Broschüre «Arbeitsmarktliche Massnahmen», die Sie unten herunterladen können.
Massnahmen für Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben oder diesen ausgeschöpft haben, können Ihnen unter bestimmten Bedingungen gewisse Massnahmen des Bundes (siehe Bild oben) oder kantonale Massnahmen gewährt werden. Kantonale Massnahmen:
- Vertrag nach BAMG (Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt): Sie sind während höchstens drei Monaten bei einem Unternehmen oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft angestellt. Die Anstellungsdauer kann verlängert werden, wenn die Wiedereingliederungsziele dies rechtfertigen.
- Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ): Im Rahmen dieser Massnahmen werden arbeitslose Personen mit gesundheitlichen und sozialen Problemen gemeinsam durch das RAV, die IV und den Sozialdienst betreut. Weitere Informationen zur IIZ.
- Integrationspool+: Diese Massnahme richtet sich an Stellensuchende, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (mehr) haben und Sozialhilfe beziehen oder in den letzten 12 Monaten bezogen haben. Weitere Informationen zum Integrationspool+.
Anmerkung: Der Bund stellt eine neue Unterstützungsleistung für Arbeitslose bereit, die nach ihrem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen beziehen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg, die für die Gewährung der Überbrückungsleistungen zuständig ist.
Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater steht Ihnen bei Fragen zur diesen Massnahmen gerne zur Verfügung.