Krankgeschrieben: Was muss ich tun?
Innerhalb einer Woche | Ende Monat |
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1. Melden Sie Ihre ganze oder teilweise Arbeitsunfähigkeit dem RAV. |
Vermerken Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit auf dem Formular «Angaben der versicherten Person», das Sie per Post erhalten haben. Schicken Sie das Formular anschliessend an Ihre Arbeitslosenkasse. |
Ihr Arzt hat Sie krankgeschrieben? Vergessen Sie nicht, die entsprechenden Informationen und Dokumente fristgerecht an Ihr RAV und Ihre Arbeitslosenkasse weiterzugeben, damit Sie Ihren Taggeldanspruch nicht verlieren.
Wie lange bin ich versichert?
Wenn Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können, zahlt Ihnen Ihre Arbeitslosenkasse Ihre Taggelder für eine bestimmte Zeit weiter und zwar:
- während den ersten 30 Kalendertagen der Arbeitsunfähigkeit;
- oder während 44 Werktagen innerhalb Ihrer Rahmenfrist (=Zeitraum, in dem Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben).
Ab dem 31. Krankheitstag (oder ab dem 45. Tag innerhalb der Rahmenfrist) erhalten Sie keine Arbeitslosenentschädigung mehr.
Wie kann ich meine Versicherungsdeckung verbessern?
Mit einer Erwerbsausfallversicherung bleibt Ihr Einkommen über die 30 Tage der Arbeitsunfähigkeit (bzw. 44 Tage innerhalb der Rahmenfrist) hinaus gesichert. In der Regel beträgt die Leistungsdauer 365 oder 760 Tage.
Um von einer besseren Deckung zu profitieren, können Sie eine Erwerbsausfallversicherung mit einem Versicherer abschliessen.
Wenn Ihr alter Arbeitgeber eine kollektive Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, können Sie in eine Einzelversicherung übertreten, indem Sie dies dem Krankenversicherer innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses mitteilen.
Staatlicher Beitrag: Wie muss ich vorgehen?
Der Staat Freiburg kann Ihnen Beiträge an die Prämien von Erwerbsausfallversicherungen gewähren (Art. 34 des Reglements über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt – BAMR).
Um in den Genuss dieser Beiträge zu kommen, müssen Sie:
- Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben oder einen Lohn im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederungsmassnahme beziehen;
- eine Erwerbsausfallversicherung abgeschlossen haben, deren versicherter Betrag mindestens 50 % des versicherten Verdiensts oder des im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederungsmassnahme bezahlten Lohns beträgt;
- die vom Staatsrat beim Vermögen festgelegten Bedingungen erfüllen.
Vorgehen
- Reichen Sie ein Gesuch bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse ein.
- Legen Sie Ihrem Gesuch die folgenden Dokumente bei:
- Identitätsausweis
- Wohnsitzbestätigung (von Ihnen und von jedem erwachsenen Familienmitglied, das im gleichen Haushalt wohnt)
- Versicherungsangebot der Erwerbsausfallversicherung oder Versicherungsvertrag
- Vertrag nach BAMG (wenn Sie an einer Wiedereingliederungsmassnahme teilnehmen)
- letzte Steuerveranlagung
Weitere Informationen erhalten Sie im Reglement über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMR), das Sie unten herunterladen können, oder bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse.