Die goldenen Regeln für einen guten Lebenslauf
Einen Lebenslauf zu verfassen ist ein heikles Unterfangen. Wenn Sie einige Regeln beachten, erhöhen Sie damit aber die Chancen, dass Ihr Bewerbungsdossier auf dem richtigen Stapel landet, nämlich auf dem, der Ihnen die Tür zu einem Vorstellungsgespräch öffnet.
- Der Lebenslauf ist nicht von Hand, sondern mit der Maschine geschrieben.
- Er umfasst höchstens zwei A4-Seiten. Idealerweise sollte er nicht länger als eine Seite sein.
- Vermeiden Sie Rechtschreib- und Grammatikfehler. Ein einziger Fehler genügt, um Ihre Chancen beim Arbeitgeber zu verspielen.
- Der Lebenslauf muss leicht lesbar sein: Personalverantwortliche wenden in der Regel weniger als eine Minute auf, um einen Lebenslauf zu lesen. Er muss deshalb klar und gut strukturiert sein: Heben Sie Titel und verschiedene Rubriken hervor und vermeiden Sie lange Sätze und komplizierte Formatierungen.
- Seien Sie positiv: Heben Sie immer Ihre Qualitäten hervor und geben Sie nicht Ihre Schwächen preis. Sie brauchen z.B. nicht anzugeben, dass Sie Englisch nur mündlich, nicht aber schriftlich beherrschen. Es reicht, wenn Sie angeben, dass Sie Englisch sprechen.
- Schwindeln Sie nicht: Dass Sie Ihre Stärken hervorheben sollen, heisst nicht, dass Sie schwindeln sollen. Eine Lüge bezüglich Ihrer Diplome oder Ihrer Berufserfahrung wird beim Vorstellungsgespräch rasch aufgedeckt.
- Foto: Legen Sie nur ein Foto bei, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. In diesem Fall lohnt es sich, einen professionellen Fotografen aufzusuchen.
Wie verfasse ich meinen Lebenslauf?
Ein Lebenslauf enthält grundsätzlich folgende Informationen:
- Persönliche Angaben: Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer, gegebenenfalls E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit (Art der Aufenthaltsbewilligung für Ausländer), Zivilstand, Anzahl Kinder.
- Ausbildung: Erwähnen Sie die erlangten Diplome (beginnend beim höchsten) mit Angabe des Ausstellungsorts und des Jahres.
- Berufserfahrung: Geben Sie die Anfangs- und Enddaten an, den Namen und den Tätigkeitsbereich der Arbeitgeber, die ausgeübte Funktion mit einer kurzen Beschreibung der ausgeführten Arbeiten und Verantwortungsbereiche.
- Sprachen: Geben Sie Ihre Muttersprache an sowie die weiteren Sprachen, die Sie sprechen, mit dem entsprechenden Sprachniveau.
- Informatik: Geben Sie Ihre Kenntnisse auf dem Gebiet an.
- Ausserberufliche Tätigkeiten wie Hobbys, Sport, Vereinsaktivitäten: Die Angabe Ihrer Tätigkeiten kann einen wertvollen Trumpf darstellen. Wenn Sie z.B. Präsident eines Vereins sind, beweisen Sie damit Führungsqualitäten.