Haben Sie Beanstandungen bezüglich eines Dienstes der Öffentlichen Arbeitslosenkasse (ALK) :
- Bezüglich der Eröffnung Ihrer Akte ?
- Wegen einer gestellten Frage, die unbeantwortet blieb ?
- Betreffend der Auszahlung Ihrer Arbeitslosenentschädigung ?
- Aufgrund eines zwischenmenschlichen Problems ?
Wir setzen uns voll dafür ein, Ihren Antrag auf Arbeitslosenentschädigung zu behandeln. Sollten Sie dennoch nicht ganz zufrieden sein mit unseren Diensten, hat die ALK ein System ausgearbeitet wie auf die Reklamationen von Versicherten, Arbeitgebern und unseren Partnern eingegangen werden kann. Zögern Sie nicht, davon Gebrauch zu machen.
Wir bemühen uns darum, innerhalb eines Tages auf Ihr Begehren einzugehen.
Die Direktion