Neu- oder Umbau: Plangenehmigungsverfahren
Arbeitgeber, die einen Neu- oder Umbau ihres Betriebs im Kanton Freiburg planen, müssen eine Plangenehmigung einholen:
Baubewilligung
Bau- und Raumplanungsamt (BRPA)
Der Bauherr reicht ein Gesuch beim Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) ein. Das BRPA prüft das Dossier und kontrolliert, ob es den kantonalen und kommunalen Vorschriften entspricht. Wenn die Räume von Arbeitnehmenden genutzt werden oder wenn ein Umbau geplant ist (Asbest oder andere gefährliche Stoff), wird die Stellungnahmen des Arbeitsinspektorats eingeholt.
Plangenehmigung und Betriebsbewilligung
Arbeitsinspektorat: Bau und Einrichtung der Arbeitsplätze und Arbeitsräume
Industrielle und nichtindustrielle Betriebe, die der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) unterstehen, müssen zudem folgende Punkte beachten:
- Plangenehmigung: Die Betriebe senden gleichzeitig zwei vollständige Sätze der Pläne sowie die Planbeschreibung in doppelter Ausführung an das Arbeitsinspektorat.
- Betriebsbewilligung: Sobald der Bau oder Umbau abgeschlossen ist, führen das Arbeitsinspektorat und die SUVA einen Betriebsbesuch. Wenn Bau und Einrichtung des Betriebs der Plangenehmigung entsprechen, wird die Betriebsbewilligung erteilt.
Falls bei einem Umbau der Arbeitsräume oder Installationen die Arbeitsmethoden wesentlich verändert werden oder durch die Änderung eine Erhöhung des Risikos für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmenden zu erwarten ist, muss das Unternehmen dem Arbeitsinspektorat ebenfalls zwei vollständige Sätze sowie die Planbeschreibung in doppelter Ausführung zur Genehmigung zusenden.
Einrichtung der Arbeitsräume
Beim Bau und bei der Einrichtung von Arbeitsräume müssen zahlreiche Punkte berücksichtigt werden:
Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
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Amt für den Arbeitsmarkt - AMA
Abteilung Arbeitsmarkt
Arbeitsinspektorat
+41 26 305 96 75
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