Wirtschaftsförderung
Die Ziele der VWD lauten wie folgt: die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Freiburg fördern und so zur Sicherung von Wohlstand und Arbeitsplätzen beitragen. In diesem Bereich übernimmt die Wirtschaftsförderung eine wichtige Rolle. Sie leistet insbesondere einen Beitrag an die Erhöhung des Kantonseinkommens, die Stärkung der Wirtschaftsstruktur und die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze.
Wirtschaftspolitik
Der Staat betreibt eine Wirtschaftsförderungspolitik, mit der sich Freiburg als Standort für Neugründungen mit innovativem Charakter präsentieren kann. Dabei bietet er einheimischen und ausländischen Unternehmen eine breite Palette an Dienstleistungen an, die Neuansiedlungen oder Unternehmenserweiterungen im Kanton erleichtern sollen.
Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung Kanton Freiburg (WIF) schafft den Kontakt zwischen der Wirtschaft und dem Staat. Sie bietet sich an als Partnerin, die Ihnen bei jedem Schritt auf dem Weg zur Gründung eines Unternehmens oder zur Betriebserweiterung zur Seite steht:
- Suche nach Bauland, Räumlichkeiten und Mitarbeitern
- Partnersuche (Banken, Treuhänder)
- administrative Erleichterungen
- besondere Unterstützung von jungen Unternehmensgründern
- finanzielle und steuerliche Erleichterungen.
Externe Links
Website der Wirtschaftsförderung
Handelsregister
Das Handelsregister ist ein wichtiges Instrument für das Wirtschaftsleben des Kantons. Es handelt sich dabei um eine öffentliche, vom Staat verwaltete Datenbank, in der die Rechtssubjekte, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, zusammen mit ihren relevanten juristischen Daten aufgeführt sind.
Das Handelsregister hält jede juristisch relevante Änderung eines Unternehmens fest, um die Sicherheit des Geschäftsverkehrs zu gewährleisten.
Aus den Einträgen muss klar und unmissverständlich hervorgehen, wer in der Firma die Verantwortung trägt. Diese Transparenz soll dank Genauigkeit und Öffentlichkeit der Einträge den Geschäftsverkehr fördern und absichern.
Die Rolle des Staats
Als das Obligationenrecht in Kraft trat, schuf der Kanton ein Handelsregister pro Bezirk. Doch die Zunahme der Tätigkeitsbereiche und die Komplexität der Aufgaben macht eine Zusammenfassung der Aktivitäten an einem Ort erforderlich. Deshalb befindet sich seit dem 1. Januar 2003 das Handelsregisteramt, das für den ganzen Kanton zuständig ist, am Boulevard de Pérolles 25 in Freiburg.
Die Aufgaben
Das Handelsregister besteht aus dem Tagebuch, das die Eintragungen in chronologischer Reihenfolge enthält, und dem Hauptregister mit einem separaten Blatt für jeden eingetragenen Rechtsträger.
Das Freiburger Handelsregister ist neu auch per Computer öffentlich zugänglich. Jeder ist berechtigt, alle Eintragungen und Belege einzusehen, ohne Gründe nennen zu müssen.
Die Leistungen:
- Einträge entweder auf Antrag oder von Amtes wegen vornehmen.
- Die Unterschrift der zeichnungsberechtigten Personen beglaubigen.
- Auskünfte mittels Handelsregisterauszüge erteilen.
- Die Dossiers vor dem Eintrag ins Handelsregister prüfen.