Sie möchten ein Kind adoptieren?
In diesem Fall müssen Sie sich beim Sektor familienexterne Betreuung (SMA) des Jugendamtes melden (kantonale Zentralbehörde für Adoption). Dieser klärt ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Adoption erfüllt sind und Sie am Informationsanlass teilnehmen können.
- Sie können ein Gesuch entweder als Ehepaar oder als unverheiratete Person einreichen.
- Für die Ehepaare: bei Einreichung des Gesuchs müssen beide 28 Jahre alt sein und seit 3 Jahren zusammen leben (Art. 264a, Abs.1 ZGB).
- Für Alleinstehende: bei Einreichung des Gesuchs muss die Person 28 Jahre alt sein. (Art. 264b, Abs.1 ZGB).
- Die Adoption kann aber erst ausgesprochen werden, wenn die Eltern das 28. Altersjahr zurückgelegt haben, verheiratet sind und seit 3 Jahren zusammen leben.
Bevor Sie ein Adoptionsverfahren beginnen können, müssen Sie am obligatorischen zwei Informationsanlässe teilnehmen.
Das Datum des nächsten Anlasses erfahren Sie beim Sekretariat des Sektors familienexterne Betreuung.
Information
Die meisten Länder bevorzugen das Prinzip der Subsidiarität, um die Kinder nicht zu entwurzeln. Aus diesem Grund werden Kleinkinder mit guter Gesundheit in ihrem Herkunftsland zur Adoption freigegeben.
Es ist deshalb darauf hinzuweisen, dass es sich bei den zur internationalen Adoption freigegeben Kindern hauptsächlich um Kinder mit «besonderen Bedürfnissen» handelt, d.h. um ältere und/oder gesundheitlich beeinträchtigte Kinder und/oder Geschwisterpaare. Die Aufnahme von Kindern mit einem solchen Profil ist komplex und erfordert besondere Fähigkeiten seitens der Adoptiveltern, die eine spezifische Vorbereitung voraussetzen.
Um Zugang zu offiziellen Informationen über internationale Adoptionen zu erhalten, verweisen wir Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz, zentrale Bundesbehörde für Adoptionen.
- Verordnung über die Adoption AdoV vom 29. Juni 2011
- Viele adoptionswillige Paare können keine Familie gründen
- Zentrale Adoptionsbehörde des Bundes
- Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
- Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen
- Service social international ISS-SSI (english)
Kontakt
Jugendamt
Pérolles 24
Postfach
1701 Freiburg
T +41 26 305 15 30
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