Die Kontrollen werden in Lebensmittelbetrieben, Spitälern, Restaurants, Automaten, auf Märkten, usw. durchgeführt. Die wesentlichen Aufgaben hierbei sind:
- Überprüfung der Lebensmittel (Bezeichnung, Angaben, Zustand, Qualität, Herkunft, Lieferant, ...);
- Kontrolle der Prozesse und Tätigkeiten (Hygiene, Rückverfolgbarkeit, Ausbildung...), wobei speziell darauf geachtet wird, dass der hygienische Umgang mit den Lebensmitteln den Regeln der Guten Herstellungspraxis (GMP) und den Regeln der Guten Hygienepraxis (GHP);
- Durchsicht der Selbstkontroll-Dokumentation (siehe: Liste der vom BLV genehmigten Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis);
- Kontrolle der räumlich-betrieblichen Voraussetzungen (Zustand, Zutritt, Anlagen,Garderoben, Toiletten...);
- Einschätzung des Risikogrades für den Betrieb;
- Erhebung von Proben und Übergabe derselben an das Kantonale Laboratorium zwecks chemischer, bakteriologischer, u.a. Analysen.
Bei Nichteinhaltung der Hygienevorschriften oder Verletzung der Lebensmittelgesetzgebung ergreift das Amt die entsprechenden Massnahmen.
Für seine Inspektionstätigkeiten von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen ist das Amt gemäss der geltenden europäischen Norm (ISO/CEI 17020, SIS 028) akkreditiert.