Handel mit Tieren
Der Handel mit Tieren wird durch den folgenden rechtlichen Rahmen geregelt:
Unter Handel wird der An- und Verkauf sowie der Tausch und die Vermittlung lebender Tiere verstanden. Man spricht von gewerbsmässigem Handel, wenn diese Tätigkeiten mit der Absicht erfolgen, einen Ertrag zu erzielen. Dabei muss die Gegenleistung nicht in Geld erfolgen und es spielt keine Rolle, ob der Handel mit einem Ladengeschäft wie beim Zoofachhandel oder ohne Laden, zum Beispiel über das Internet erfolgt.
Das gewerbsmässige Vermitteln von Tieren untersteht der Bewilligungspflicht, wenn sich die Tiere zwischenzeitlich in der Obhut der Vermittlerin oder des Vermittlers befinden.
Der gewerbsmässige Handel mit lebenden Tieren der Rinder, Schaf, Ziegen- und Pferdegattung ist über das Viehhandelspatent geregelt.
Für mehr Informationen verweisen wir Sie auf die Internetseite des BLV.
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Eidgenössische Gesetzesgrundlagen