Landwirtinnen und Landwirte, aber auch Milchgenossenschaften, Gemeinden, Maschinengenossenschaften, Gewerkschaften oder andere Organisationen, können für eine Reihe von Massnahmen eine Finanzhilfe beantragen, als einen Beitrag zur Finanzierung von Projekten.
Die Finanzhilfen sind rückzahlbare Darlehen oder Beiträge à fonds perdu ("Subventionen").
Die Finanzhilfen, die sich auf eidgenössisches oder kantonales Recht stützen, werden vom Bund oder vom Kanton gewährt.
Kriterien allgemeiner Natur, wie beispielsweise die Betriebsgrösse (Mindestanzahl Standardarbeitskräfte SAK) oder die zukünftige Bewirtschtung eines Betriebs bestimmen, ob auf einen Antrag um Hilfe eingetreten wird.
Link Extern
- Strukturverbesserungsverordnung
- Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft
- Kantonales Landwirtschaftsgesetz
- Kantonales Landwirtschaftsreglement
- Kantonales Gesetz über die Bodenverbesserungen
- Ausführungsreglement zum Gesetz über die Bodenverbesserungen
- Beschluss über die Kantonsbeiträge an die Bodenverbesserungen