Bienengesundheit
Die Gesundheit der Bienen ist eine Voraussetzung, zur Erhaltung einer ökologisch und wirtschaftlich optimierten Imkerei. Diese dient der Sicherstellung der Bestäubung der Kulturpflanzen sowie der Gewinnung qualitativ einwandfreier Bienenprodukte.
Bei einem Seuchenverdacht, bitten wir Sie, direkt mit dem kantonalen Bieneninspektor, Herrn Joachim Protze, Kontakt aufzunehmen: 026 305 80 74 oder 079 369 68 14 und/oder per E-Mail an saav-sa@fr.ch.
Jede Bienenverstellung muss dem kantonalen Bieneninspektor gemeldet werden, der anschliessend einen Inspektor beauftragt, die Kontrolle vor der Verstellung durchzuführen, unabhängig von der Inspektionszone. Bitte melden Sie dies mindestens 10 Tage vorher unter saav-sa@fr.ch. Die für die Kontrollen zuständigen Inspektoren werden direkt durch den kantonalen Bieneninspektor aufgeboten.
Laut Gesetzgebung müssen die ImkerInnen eine Reihe von Aufgaben erfüllen, unter anderem die Registrierung der Bienenstände und die Bestandeskontrolle der Bienenvölker. Weitere Informationen können dem Dokument "Orientierung des kantonalen Bieneninspektorats" und dem Kapitel Registrierung entnommen werden.
Zusätzliche Informationen stehen Ihnen auch auf der Webseite Agroscope zur Verfügung.
Bezüglich Informationen über Produkte, die in der Imkerei angewendet werden dürfen, verweisen wir auf die Webseiten des Agroscope und Apiservice.
Therapeutische Mittel
Wichtig ist es zu wissen, dass das Anwenden von therapeutischen Mitteln in Bienenhäusern nicht obligatorisch ist und es mit Nebenwirkungen verbunden sein kann. Sollte man sich für den Gebrauch solcher Mittel entscheiden, so ist eine gute Ausbildung eine grundlegende Voraussetzung.
Der Vertrieb der therapeutischen Mittel wird über 6 Abgabestellen geregelt (siehe Verzeichnis der Abgabestellen). Die Abgabestelle wird durch einen Bieneninspektor des entsprechenden Bezirks betrieben.
Die ImkerInnen bestellen die Varroa-Mittel, aufgrund ihrer Bedürfnisse und bis spätestens am 19.05.2023, mittels untenstehenden Bestellformulars bei der Abgabestelle ihres Bezirks.
Der Staat gewährt den ImkerInnen eine Subvention von 25% auf dem Beschaffungspreis (siehe Produkte und Preisliste für Varroa-Behandlungen 2024).
Die aktuelle Liste der Mittel, welche zur Varroa-Bekämpfung in der Schweiz zugelassen sind, finden Sie im Dokument Empfohlene Imkereipräparate gemäss BGD und ZBF (siehe unten). Einige dieser Mittel werden vom Zentrum für Bienenforschung (ZBF) ausdrücklich empfohlen.
Wichtiger Hinweis: Privatpersonen ist es verboten, therapeutische Mittel für Nutztiere zu importieren.
Gemäss der Tierarzneimittelverordnung (TAMV, SR 812.212.27, Art. 27 bis 30) sind die ImkerInnen zudem, wie alle Nutztierhalter, der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht von Tierarzneimitteln unterworfen. Die im Verlauf des Jahres erfolgten Behandlungen müssen in diesem "Behandlungsjournal" eingetragen werden. Auf dem Formular "Inventar-Liste für Tierarzneimittel" müssen Sie Ihre Varroa-Behandlungsmittel (mit Datum des Eingangs und der Anwendung) aufzeichnen.
Für Fragen zum Thema Bienen steht Ihnen das Amt jeweils am Dienstagmorgen gerne zu Verfügung, unter den Nummern 026 305 80 74 oder 026 305 80 70.
Asiatische Hornisse
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist im Kanton Freiburg erstmals im Jahr 2022 aufgetaucht. Die Problematik im Zusammenhang mit diesem Insekt ist in erster Linie eine Frage der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit. Nähern Sie sich auf keinen Fall einem asiatischen Hornissennest und melden Sie das Nest über die Schweizer Meldeplattform für die Asiatische Hornisse.
Da die Hornisse ein wildlebender Beutefänger ist (Neobiont) und kein Nutztier, koordiniert das Amt für Wald und Natur (WNA) das gezielte Eingreifen der BGD-Experten und die Organisation von Schulungen zur Identifizierung, Ortung von Nestern und Verhinderung von Schäden, sowie im Einzelfall deren Zerstörung, je nach der Situation. Die systematische Bekämpfung ist im Moment nicht vorgesehen. (Quelle: Antwort des SR auf den parlamentarischen Vorstoss 22 CE 318)
Dokumente
- Orientierung des kantonalen Bieneninspektorats 2024 (PDF, 144.61k)
- Bestandeskontrolle der Bienenvölker 2024 (PDF, 178.28k)
- Behandlungsjournal Bienen (PDF, 209.01k)
- Inventar-Liste Tierarzneimittel (PDF, 158.78k)
- Erhebung der Bienenvölker beim Landwirtschaftsamt - Grangeneuve (PDF, 96.67k)
- Bieneninspektoren des Kantons Freiburg 2024 (PDF, 166.91k)
- Verzeichnis der Abgabestellen 2024 (Varroa) (PDF, 82.57k)
- Formular für die Bestellung von Bekämpfungsmitteln gegen die Varroamilbe (PDF, 82.25k)
- Produkte und Preisliste für Varroa-Behandlungen (PDF, 93.99k)
- Empfohlene Imkereipräparate gemäss BGD und ZBF (PDF, 200.04k)
- Information an die Belegstellen und Kontrollen (2024) (PDF, 67.33k)
- Greenpeace report : Bye bye Bienen (PDF, 5.47MB)
- Inspektion von Warré Beuten mit Stabilbau (PDF, 474.15k)
- Varroa-Behandlungskonzept des BGD (PDF, 106.19k)
Kantonale Gesetzesgrundlagen
Eidgenössische Gesetzesgrundlagen
Links
- Kantonaler Pflanzenschutzdienst
- Produkte in der Imkerei
- Agroscope - Bienen
- Agroscope - Feuerbrand
- Tierarzneimittel - Kompedium der Schweiz
- Homepage Apidologie
- Agroscope - Bienenverstellverbot
- Bienengesundheitsdienst - empfohlene Imkereipräparate
- Bienengesundheitsdienst - Bienenvergiftungen
- Bienengesundheitsdienst - Bericht Bienengesundheit Schweiz 2023
- Apinella - Programm zur Früherkennung des Kleinen Beutekäfers (BLV)