Im Rahmen der multifunktionalen Ausrichtung der neuen Agrarpolitik werden mit der Förderung von Bodenverbesserungen nicht mehr allein agrarwirtschaftliche Ziele im engeren Sinne verfolgt, sondern auch Ziele im Zusammenhang mit dem Umweltschutz und der Raumplanung. Angesichts der verschiedenen Anliegen, wie Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft einerseits und erhöhte Schutzanforderungen (Wasser, Tiere, Natur und Landschaft usw.) andererseits, sind diese Beiträge aktueller denn je.
Als Bodenverbesserungen gelten Massnahmen und Werke, die zum Zweck haben, die rationelle Nutzung des Bodens zu sichern, seine Bewirtschaftung zu erleichtern, ihn vor Verwüstungen oder Zerstörungen durch Naturereignisse zu schützen und die Produktionsbedingungen zu verbessern. Die wichtigsten Bodenverbesserungen sind: Güterzusammenlegungen (GZ), der Bau und die periodische Wiederinstandstellung von Wegen, Wasserversorgungen, Entwässerungen, Bewässerungen und Elektrizitätsversorgungen.
Die Beiträge für die Bodenverbesserungen werden als Beiträge à fonds perdu ausbezahlt, um die Durchführung von Massnahmen zur Bodenverbesserung und Meliorationsbauwerke zu fördern. Sie werden von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert, da es sich um eine gemeinsame Aufgabe handelt. Der Bund hat die strategische Leitung inne, während den Kantonen die operationelle Verantwortung zukommt.
Investitionskredite können einer Bodenverbesserungskörperschaft, einer Gemeinde oder einem Eigentümerkonsortium für Meliorationsmassnahmen, namentlich für eine GZ oder den Bau eines Weges, gewährt werden.
Im Rahmen bestimmter Bodenverbesserungsunternehmen, die gemeinsam mit dem Bund subventioniert werden, finanziert der Kanton in Ergänzung zur Agrarpolitik des Bundes eigenständig zusätzliche Massnahmen.