Mutterschaft
Das Büro hat sich wiederholt für die Schaffung einer eidgenössischen (oder einer kantonalen) Mutterschaftsversicherung eingesetzt.
Am 1. Juli 2005 trat die eidgenössische Mutterschaftsentschädigung nach jahrelangem Ringen in Kraft.
Ab dem 1. Juli 2011 sollen nun alle Mütter des Kantons eidgenössische oder kantonale Mutterschaftsbeiträge beziehen können, egal ob erwerbstätig oder nicht, ob leibliche Mutter oder Adoptivmutter. Die eidgenössischen Leistungen richten sich an berufstätige Frauen und decken während 14 Wochen (98 Tage) 80 % des vor der Schwangerschaft bezogenen Durchschnittsgehalts. Die kantonalen Beiträge wiederum basieren auf einem Höchstbetrag, der derzeit einer minimalen AHV-Rente entspricht.
Pro Jahr sollen so künftig rund 2800 Freiburgerinnen in den Genuss einer Mutterschaftsleistung kommen, ca. 800 davon von der neuen kantonalen Leistung.