Seit dem 1. Juli 2005 gewährt das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft Arbeitnehmerinnen das Recht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen (oder 98 Tagen). Während dieses Urlaubs hat die Mutter Anrecht auf eine Lohnfortzahlung von 80 % ihres Gehaltes in Form von Taggeldern, «Mutterschaftsentschädigung» genannt.
Der Kanton Freiburg spielt hier insofern eine Pionierrolle, als er per 1. Juli 2011 eine kantonale Mutterschaftsversicherung einführte für Frauen, die nicht in den Genuss der eidgenössischen Mutterschaftsversicherung kommen (zum Beispiel nicht-erwerbstätige Frauen oder Adoptivmütter) und für Frauen, bei denen die Mutterschaftsentschädigung nach Bundesrecht unter einem bestimmten Betrag liegt (insbesondere Frauen mit Teilzeitbeschäftigung). Das System der kantonalen Mutterschaftsentschädigung sieht auch Zulagen an Frauen vor, die sich zur Zeit der Niederkunft in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden.