Während des Urlaubs hat die Mutter Anrecht auf eine Lohnfortzahlung von 80 % ihres Gehalts in Form von Taggeldern, der Mutterschaftsentschädigung.
- Die Zahlung von 80 % des Gehalts während der 14 Wochen nach der Niederkunft ist das nach Bundesrecht für die ganze Schweiz geltende Minimum. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können aber auch eine private Zusatzversicherung abschliessen, eine Vereinbarung oder eine andere Abmachung treffen, die ihren Mitarbeiterinnen mehr als das bundesrechtliche Minimum der Mutterschaftsentschädigung garantiert (zum Beispiel Lohnfortzahlung während mehr als 14 Wochen nach der Niederkunft, Entschädigung von mehr als 80 % des Lohnes oder aber die Möglichkeit, den Urlaub, der über das bundesrechtliche Minimum von 14 Wochen hinausgeht, vor der Niederkunft zu beziehen). Beispiel: Laut dem Freiburger Gesetz über das Staatspersonal (StPG) (Art. 113) haben Mitar-beiterinnen mit unbefristetem Arbeitsvertrag nach der Niederkunft Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub mit 100 % Entschädigung.
- Um herauszufinden, ob Ihnen als Angestellter ein längerer Mutterschaftsurlaub zusteht als der vom Bundesrecht vorgesehene, konsultieren Sie Ihren Arbeitsvertrag, die Betriebsordnung, das geltende Personalgesetz oder fragen Sie einfach Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber. Im Zweifelsfall verlangen Sie eine schriftliche Antwort oder wenden sich an eine Rechtsberatung (Anwältin/Anwalt , «frauenraum» ) oder an eine Gewerkschaft.
- Wer hat Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung nach Bundesrecht ?
- Beginn, Dauer und Ende des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung nach Bundesrecht
- Höhe der bundesrechtlichen Mutterschaftsentschädigung
- Vorgehen, um in den Genuss einer Mutterschaftsentschädigung nach Bundesrecht zu kommen
- Mutterschaftsentschädigung, Sozialversicherungen und Sozialversicherungsbeiträge
- Finanzierung
- Adoptionsurlaub
- Vaterschafts- und Elternurlaub ?
Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz
Dokumente
Mehr dazu
- Service du personnel et d'organisation - Dispositions légales et réglementaires jointes au contrat
- Caisse de compensation du canton de Fribourg
- AVS - AI - APG - PC - AF
- unia - je travaille et je suis enceinte, ce que je dois savoir - aussi en I - D - ALB - PORT - SERB - ESP - TURK
- Infor.Maternité - Travail.Suisse
- mamagenda.ch - Pour organiser la grossesse à la place de travail
- Ordre des Avocats Fribourgeois - Permanence
- espacefemmes Fribourg