Betroffene und, unter gewissen Umständen, auch ihre Angehörigen erhalten Zugang zu Unterlagen über ihre Vergangenheit. Diese werden ihnen vorgelegt und im historischen Kontext erklärt.
Es gibt keine Dossiers, die das Leben einer Person zusammenfassen oder alle Unterlagen zu ihrer Vergangenheit enthalten. Vielmehr sind es verschiedene Dokumente von öffentlichen oder privaten Behörden, die in den Archiven aufbewahrt wurden. Deshalb sind oftmals umfangreiche Recherchen in allen Archiven nötig, um Informationen zu finden.
Jede Person, die beim Bund ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag einreicht, muss ihren Status als FZF-Opfer nachweisen, deshalb ist jeder Hinweis, der ihre Platzierung in einer Einrichtung, einer Bauernfamilie oder einem anderen Ort beweist, äusserst wichtig. Dabei kann es sich um ein Dokument handeln, das bezeugt, dass ein Paar nicht fähig war, sich um seine Kinder zu kümmern, oder eine unangemessene Lebensweise führte. Auch Belege für die Kostenübernahme der Gemeinde oder einer Institution für eine Person können Beweise für eine Platzierung sein. In diesem Zusammenhang kann jedes noch so kleine Element wichtig sein und die Recherchen voranbringen.
Das Staatsarchiv und weitere Einrichtungen nehmen die Nachforschungen für die Opfer vor. Da Vormund- und Beistandschaften Sache der Gemeinden sind, konzentriert sich die Suche vor allem auf Gerichtsunterlagen, die ein turbulentes Familienleben bezeugen und Grund zur Annahme geben, dass ein Richter eine Platzierung angeordnet hätte. Es kann aber auch sein, dass eine Gemeinde, eine Einrichtung oder sogar die Eltern die Platzierung veranlasst haben. Wir arbeiten daher eng mit verschiedenen beteiligten Ämtern zusammen. Trotzdem kann es je nach Art der Platzierung vorkommen, dass wir keine Unterlagen finden.
In diesem Fall ist es nötig, einen detaillierten Bericht zur Vergangenheit des Opfers zu verfassen. Dabei ist die Opferberatungsstelle gerne behilflich.