Was sagt das Gesetz
Pornografische Inhalte können die sexuelle Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen, deshalb führt das Schweizerische Strafgesetzbuch einen Gesetzesartikel «Jugendschutz» (Artikel 197 Ziffer 1). Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet ist strafbar.
In der Schweiz sind folgende pornografischen Inhalte strafrechtlich verboten:
- Inhalte unter Einbezug von Kindern unter 18 Jahren;
- Inhalte unter Einbezug von Tieren;
- Inhalte mit Gewalttaten.
Konsum, Realisierung, Herunterladen, Besitz und Vertrieb dieser drei Inhalte sind verboten.
Viele konsumieren gelegentlich, regelmässig oder häufig Pornografie. Der Konsum legaler Pornografie stellt a priori keine Gefahr für Erwachsene dar und ist Teil der persönlichen Freiheit.