Einschreibung ohne konkretes Projekt
Personen, die noch nicht die sofortige Übernahme oder Eröffnung einer öffentlichen Gaststätte beabsichtigen, können sich für die obligatorische Ausbildung anmelden.
Einschreibung im Hinblick auf die Übernahme einer öffentlichen Gaststätte
Wer eine öffentliche Gaststätte mit den Patentarten:
A = Hotelleriegewerbe
B = Betrieb mit Alkohol
C = Betrieb ohne Alkohol
D = Dancing-Kabarett
E = Zusatzpatent für eine Hotelbar
F = Nachtrestaurant
H = Büvette mit mehr als 20 Sitzplätzen, in der die angebotenen Speisen und Getränken mit denen eines Café-Restaurants vergleichbar sind
I = hotelähnlicher Betrieb mit mehr als 20 Sitzplätzen, in dem die angebotenen Speisen und Getränken mit denen eines Café-Restaurants vergleichbar sind
übernehmen oder eröffnen will, muss eine obligatorische Ausbildung absolviert haben.
Provisorische Bewilligung
Bei Übernahme oder Eröffnung einer öffentlichen Gaststätte vor der Absolvierung der obligatorischen Ausbildung ist das Patentgesuch (siehe Art des gewünschten Patentes) zusammen mit einem vollständigen Dossier beim Amt für Gewerbepolizei einzureichen.
Die Gültigkeitsdauer des Patentes wird in diesem Fall auf ein Jahr beschränkt; die Patentinhaberin oder der Patentinhaber muss während dieser Zeit an den obligatorischen Kursen teilgenommen und die entsprechenden Prüfungen bestanden haben.
Neues Kursprogramm vom 1. Januar 2014
Alle Personen, die für den obligatorischen Wirtefachkurs 2014 eingeschrieben sind, absolvieren ein neues Kursprogramm, das folgende Fächer beinhaltet:
a) Bewilligungssystem
– Gesetzgebung über die öffentlichen Gaststätten;
b) Lebensmittelsicherheit
– Küchenorganisation;
– Lebensmittel;
– Kochmethoden;
– Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie;
c) Prävention – Kenntnis der Getränke;
– Bundesgesetzgebung über den Alkohol;
– Vorbeugung von Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch;
– Alkohol am Steuer;
– Brandprävention;
– Sicherheit am Arbeitsplatz;
d) Unternehmensführung
– Grundlagen der Buchhaltung;
– Arbeitsrecht;
– Lohnabrechnungen und Sozialversicherungen;
– Fremdenpolizei;
– Schwarzarbeit.
Befreiung vom Kurs
Bei Vorliegen einer als gleichwertig anerkannten Ausbildung oder von Erfahrungen in leitender Stellung, die geeignet sind, diese Ausbildung ganz oder teilweise zu ersetzen, kann eine Befreiung vom Kurs gewährt werden.
Weiterbildung
Die Weiterbildungskurse werden von Gastro Fribourg organisiert. Für weitere Informationen über das Ausbildungszentrum klicken Sie hier.
Die Weiterbildungskurse für Betriebsführerinnen und Betriebsführer öffentlicher Gaststätten und deren Personal werden zu 20 % aus den Betriebsabgaben finanziert, die der Staat bei den Betriebsführerinnen und Betriebsführern laufender öffentlicher Gaststätten erhebt.
Kursplanung und Einschreibung
Kurs 1/2024 |
Daten der Ausbildung |
Prüfung |
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BLOCK 1
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02.09.–18.09.2024
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24. oder 25.09.2024 |
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BLOCK 2
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30.09.–15.10.2024 |
21. oder 22.10.2024 |
Dokumente
Einschreibeformular und Plannung