Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dem Patent U für eine Bar, die von einem Prostitutions-Salon abhängig ist
Das Patent U berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, in beschränktem Rahmen Getränke zum Konsum an Ort und Stelle in einem Raum abzugeben, der zur Ausübung der Prostitution bestimmt ist.
Die Spezialvorschriften über die Ausübung der Prostitution bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Externe Links
- SCHWEIZERISCHES STRAFREGISTER
- Gesetz über die öffentlichen Gaststätten vom 24. September 1991 (ÖGG)
- Reglement über die öffentlichen Gaststätten vom 16. November 1992 (ÖGR)
- Richtlinien vom 11. Dezember 2012 für den Bau und die Einrichtung von öffentlichen Gaststätten
- Gesetz über die Ausübung der Prostitution vom 17. März 2010
- Verordnung über die Ausübung der Prostitution vom 23. November 2010
Persönliche Anforderungen für die Erteilung des Patentes U für eine Bar, die von einem Prostitutions-Salon abhängig ist.
Das Patent wird einer Person erteilt:
- mit Schweizer Bürgerrecht, mit Bürgerrecht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Freihandelsassoziation; Personen mit Bürgerrecht anderer Staaten müssen eine Aufenthaltsbewilligung besitzen;
- die handlungsfähig ist;
- gegen die keine Verlustscheine ausgestellt worden sind;
- die durch ihr Vorleben und ihr Verhalten die nötige Sicherheit bietet, dass der Betrieb in Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der Vorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, des Arbeitsrechts und der Fremdenpolizei geführt wird;
- die im Besitz eines Dokumentes ist, welches bescheinigt, dass sie die Kurse im Bereich der Gesetzgebung über die öffentlichen Gaststätten, über die Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie sowie über die Sicherheit am Arbeitsplatz absolviert hat.
Die Liste der Dokumente und Auskünfte, die die Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen erlauben, ist auf dem Formular für das Patentgesuch aufgeführt.
Technische Bedingungen für die Erteilung des Patentes U
- Jeder Betrieb muss den in der Spezialgesetzgebung auf dem Gebiet der Bau-, Feuer- und Gesundheitspolizei vorgesehenen Anforderungen für Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene genügen. Die Bedingungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes bleiben vorbehalten.
- Die auf öffentlichem oder privatem Grund gelegene Terrasse einer öffentlichen Gaststätte wird bei der Prüfung des Patentgesuchs mit einbezogen. Die Bestimmungen der Gesetzgebung über die Benützung des öffentlichen Grundes und der Gesetzgebung über die Raumplanung und das Bauwesen bleiben vorbehalten.
Einige praktische Informationen
Zutrittsalter
Der Zutritt zu einer Bar, die von einem Prostitutions-Salon abhängig ist, ist ab dem vollendeten 18. Altersjahr gestattet.
Gültigkeitsdauer des Patentes :
Das Patent U wird in der Regel für eine Dauer von 2 Jahren erteilt. Die Gültigkeitsdauer des Patentes kann gekürzt werden, wenn besondere Gründe dies erfordern.
Gebühr
Für das Patent U ist eine Gebühr zwischen Fr. 100.-- und Fr. 1000.-- zu bezahlen. |
Für die Erneuerung eines Patentes beträgt die Gebühr zwischen Fr. 50.-- und Fr. 300.-- |
Betriebsabgabe
Die Betriebsabgabe für eine Bar, die von einem Prostitutions-Salon abhängig ist, beträgt je nach angegebenem Umsatz zwischen Fr. 100.-- und Fr. 4000.--. Sie wird jährlich erhoben.