Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dem Patent K für eine kurze Dauer
Das Patent K wird für eine Veranstaltung von kurzer Dauer erteilt, z. B. eine Messe, eine Kermesse, eine Versammlung, eine Sportveranstaltung oder ein Volksfest. Es überträgt die im Ausführungsreglement in groben Zügen festgelegten Rechte und Pflichten.
Die entsprechende Bewilligung wird vom Oberamtmann erteilt.
(KONTAKTANGABEN DER OBERÄMTER)
Dokumente
Externe Links
Technische Bedingungen für die Erteilung des Patentes K
Jeder Betrieb muss den in der Spezialgesetzgebung auf dem Gebiet der Bau-, Feuer- und Gesundheitspolizei vorgesehenen Anforderungen für Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene genügen. Die Bedingungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes bleiben vorbehalten.
Einige praktische Informationen
Die Betriebsabgabe für ein Patent K wird gemäss einer Tarifskala der Oberämter festgesetzt. Sie beträgt zwischen Fr. 30.-- und Fr. 4000.--.
Sicherheitsdienst
Betrieb von Laseranlagen
Der Betrieb von Laseranlangen im Innern einer öffentlichen Gaststätte bedarf einer Bewilligung. Das entsprechende Gesuch ist mindestens 30 Tage vor der ersten Benützung der Anlange beim Amt für Umwelt, Route de la Fonderie 2, in Freiburg, einzureichen. Benützen Sie für das Gesuch das hier verlinkte Formular.