- Patent A für das Hotelleriegewerbe
- Patent B für einen Betrieb mit Alkohol
- Patent C für einen Betrieb ohne Alkohol
- Patent D für eine Diskothek oder ein Kabarett
- Zusatzpatent E für eine Hotelbar
- Patent F für durchgehende Restauration
- Patent G für einen Betrieb, der einem Lebensmittelgeschäft angegliedert ist
- Sonderpatent H
- Patent I für einen hotelähnlichen Betrieb
- Patent K für eine kurze Dauer
- Traiteurpatent
- Patent U für eine Bar, die von einem Prostitutions-Salon abhängig ist
- Patent V für eine fahrende Küche
Patente
Lead
Im Kanton Freiburg gibt es gemäss dem geltenden Gesetz über die öffentlichen Gaststätten folgende Patente.
Herausgegeben von Amt für Gewerbepolizei
Letzte Änderung: 15.11.2023