Geschichtliches
Bis zum Ende des Mittelalters unterschieden sich die Masse sehr stark. Nicht nur jedes Fürstentum, jede Stadt, jede Grundherrschaft hatte unterschiedliche Masse, sondern auch jede Ware ihre eigene Verpackung, die ebenfalls als Mass diente.
Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Masses wurde hauptsächlich bei zwei Bedürfnissen spürbar:
- beim Reisen: Es ging darum, sich auch in räumlicher Entfernung zurechtfinden zu können;
- im Handel: Es musste die Redlichkeit des Tausches gewährleistet werden.
Als Antwort auf die zahlreichen Klagen entwarfen französische Wissenschaftler ein Referenzsystem, das sich auf Gegenstände bezog, die für alle den gleichen Wert hatten. Dieses System sollte für jedermann zugänglich sein und zielte darauf ab, auf der ganzen Welt anerkannt zu werden. So diente der Umfang der Erde (40'075,02 km) als Längenreferenz zur Schaffung des Meters. Das Eichmass, die Referenzgrösse für die Definition einer Masseinheit, wurde so zu einer Grundlage für die Masse und die Kontrolle der Messgeräte (gesetzliche Metrologie).
1875 unterzeichneten siebzehn Staaten, darunter auch die Schweiz, die Meterkonvention, ein vom Internationalen Mass- und Gewichtsbüro erstellter Vertrag. Damit wurde erstmals offiziell eine gemeinsame Grundlage für Masseinheiten aufgestellt.
Eidgenössisches Metrologieinstitut (METAS)
Das Eidgenössische Metrologieinstitut ist das im Bereich der Metrologie zuständige Organ auf Bundesebene. Es realisiert und vermittelt international abgestimmte und anerkannte Masseinheiten. Es beaufsichtigt die Verwendung von Messmitteln in den Bereichen Handel, Verkehr, öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Umwelt. Es überwacht den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen durch die Kantone und die Eichstellen.
Eichung und Kontrolle des Messwesens im Kanton Freiburg
Zuständige Organe
Gemäss den Artikeln 13 und 14 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 1977 über das Messwesen ist die Eichung der in Handel und Verkehr benützten und bereit gehaltenen Messmittel und die Kontrolle der Angaben von Mengen und Preisen in Handel und Verkehr Sache der Kantone, die für die Erfüllung dieser Aufgaben Eichämter errichten. Diese Bestimmungen werden ergänzt durch eine Bundesverordnung vom 15. Februar 2006 über die Aufgaben und Befugnisse der Kantone im Messwesen (SR 941.292) sowie durch eine Bundesverordnung vom 23. November 2005 über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (SR 941.298.1).
Der Kanton Freiburg ist in folgende zwei Eichkreise aufgeteilt:
- 1. Kreis: Saane-, Sense- und Seebezirk
- 2. Kreis: Greyerz-, Glane-, Broye- und Vivisbachbezirk
Hervorzuheben ist, dass für die Eichung der Abgasmessgeräte für alle Bezirke ausser dem Seebezirk der 2. Kreis zuständig ist.
Jedem Kreis steht eine amtliche Eichmeisterin oder ein amtlicher Eichmeister vor, die oder der von der Sicherheits- und Justizdirektion ernannt wird und ihre bzw. seine Tätigkeit unabhängig und im Auftragsverhältnis ausübt.
Der 1. Kreis wird von Kurt Isenschmidt aus Düdingen betreut, während für den 2. Kreis Denis Terrapon aus Estavayer-le-Lac zuständig ist. Der Sitz jedes Eichamtes befindet sich in der Wohnsitzgemeinde der Eichmeisterin oder des Eichmeisters.
Das Amt für Gewerbepolizei ist die kantonale Aufsichtsbehörde in der gesetzlichen Metrologie. Es erstellt hierzu Tätigkeitsberichte zuhanden des Eidgenössischen Metrologieinstituts und legt in einer Vereinbarung die jährlichen Zielsetzungen fest, die im Rahmen des Vollzugs der Bundesgesetzgebung zu erreichen sind.
Das Eidgenössische Metrologieinstitut hat 2010 bescheinigt, dass das von den beiden Eichämtern aufgestellte Qualitätsmanagementsystem unter dem Gesichtspunkt der Organisation, der Räumlichkeiten und der Ausrüstung, der Führung des Personals und der Dokumentationsverwaltung seinen Anforderungen entspricht.
Eichung
Folgende Kategorien von Messmitteln unterstehen der kantonalen Kontrolle:
- die Längenmessmittel;
- die Raummasse;
- die Gewichtstücke;
- die Waagen;
- die Messanlagen für Flüssigkeiten ausgenommen Wasser;
- die Abgasmessgeräte für Verbrennungsmotoren.
Der Kontrollmechanismus kann wie folgt beschrieben werden:
- Marktüberwachung:
Mit dieser Kontrolle wird geprüft, ob die in Verkehr gebrachten Messmittel und die Konformitätsbewertungsverfahren den Vorschriften entsprechen. - Prüfung der Messbeständigkeit:
Mit dieser Kontrolle wird per Nacheichung geprüft, ob die messtechnischen Eigenschaften der Messmittel während ihrer Einsatzdauer erhalten bleiben. - Nachschau:
Mit dieser regelmässigen Kontrolle bei den Verwenderinnen und Verwendern wird geprüft, ob der Einsatz der Messmittel gemäss den Vorschriften erfolgt.
Das Inverkehrbringen von Messmitteln erfordert hingegen keine Ersteichung mehr. Eine Konformitätserklärung des Herstellers oder des Importeurs genügt.
Fertigpackungen unterliegen auch der gesetzlichen Metrologie. Unter Fertigpackung versteht sich die Menge einer Ware, die in Abwesenheit des Käufers abgemessen und abgepackt wurde. Die angegebenen Mengen beziehen sich stets auf die Nettomengen der Ware ohne Verpackung (siehe hierzu ebenfalls die vom das nationale Metrologieinstitut METAS und vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gemeinsam erarbeitete Informationsbroschüre für den Handel « Korrekte Mengen- und Preisangaben »).
Auf der Internetseite www.metas.ch finden Sie folgende Publikationen:
- METAS-Jahresberichte
- Zeitschrift für Metrologie METinfo
- Brutto für netto
- Masseinheiten
- Messmittel: Was Sie wissen müssen
- Korrekte Mengen- und Preisangaben (2008)
Auf der Internetseite www.seco.admin.ch finden Sie folgende Informationsblätter und andere Unterlagen:
- Preisbekanntgabeverordnung – Wegleitung für die Praxis 2007
- Heimelektronik
- Blumen und Pflanzen
- Garagengewerbe
- Hotellerie und Restauration
- Arzneimittel
- Mobiltelefone in Verbindung mit Mobile-Abonnement
- usw...
Liste der eidgenössischen Spezialerlasse im Messwesen
Kantonales Eichamt
Saane-, Sense- und Seebezirk. Für die Kontrolle der Geräte zur Abgasmessung von Motorfahrzeugen jedoch nur Seebezirk:
Kantonales Eichamt
Kurt Isenschmid
Eichmeister Eichkreis FR+1
Schützenweidweg 12
3186 Düdingen
T +41 26 492 05 61
F +41 26 492 05 62
N +41 79 777 78 43
E-Mail: metrologie.fr1@sensemail.ch
Kantonales Eichamt
Greyerz-, Glane-, Broye- und- Vivisbachbezirk. Für die Kontrolle der Geräte zur Abgasmessung von Motorfahrzeugen, Saane-, Sense-, Greyerz-, Glane-, Broye- und Vivisbachbezirk:
Kantonales Eichamt FR+2
Denis Terrapon
Eichmeister Eichkreis
Champ de la Vigne 1
CP 872
1470 Estavayer-le-Lac
N +41 79 217 57 26
E-Mail: metrologie.fr2@bluewin.ch
Externe Links
- Bundesgesetz über das Messwesen vom 9. Juni 1977
- Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Kantone im Messwesen vom 15. Februar 2006
- Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen vom 23. November 2005
- Gesetz über die Ausübung des Handels vom 25. September 1997 (Art. 14 und 15)
- Reglement über die Ausübung des Handels vom 14. September 1998
- Eigenössisches Messinstitut (METAS)
- Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)