Ziel und Geltungsbereich der Preisbekanntgabeverordnung (PBV)
Die PBV hat drei Ziele:
- Preisklarheit;
- Vergleichbarkeit der Preise;
- Verhinderung irreführender Preisangaben.
Die PBV gilt für
- das Angebot von Waren zum Kauf an Konsumentinnen und Konsumenten
- das Angebot bestimmter Dienstleistungen an Konsumentinnen und Konsumenten
- die Werbung mit Preisangaben oder Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen, soweit sie sich an Konsumentinnen und Konsumenten richtet
Wo Sie Informationen über die PBV finden können
Beim Amt für Gewerbepolizei (siehe Kontakt)
Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Ressort Recht, Holzikofenweg 36, CH-3003 Berne, Tel. 031 322 77 70, Fax 031 324 09 56, E-Mail: pbv-oip@seco.admin.ch