- Öffentliche Gaststätten
- Patent A für das Hotelleriegewerbe
- Patent B für einen Betrieb mit Alkohol
- Patent C für einen Betrieb ohne Alkohol
- Patent D für eine Diskothek oder ein Kabarett
- Zusatzpatent E für eine Hotelbar
- Patent F für durchgehende Restauration
- Patent G für einen Betrieb, der einem Lebensmittelgeschäft angegliedert ist
- Sonderpatent H
- Patent I für einen hotelähnlichen Betrieb
- Patent K für eine kurze Dauer
- Traiteurpatent
- Patent V für eine fahrende Küche
- Patent U für eine Bar, die von einem Prostitutions-Salon abhängig ist
- Obligatorische Ausbildung
- Kurs über die Gesetzgebung
- Kurse für Inhaber von Patenten G, T, U oder V
- Patent für den Handel mit alkoholhaltigen Getränken
- Passivrauchen
Öffentliche Gaststätten, Wirtefachkurs und Handel mit alkoholhaltigen Getränken
Lead
Hier finden Sie alle Informationen zu den Bewilligungen für den Betrieb einer öffentlichen Gaststätte, zu den verschiedenen Ausbildungsarten sowie zu den Anforderungen für den Detailhandel mit Alkohol zum Mitnehmen, für den Verkauf von Tabakwaren und für den Schutz vor Passivrauchen.
Herausgegeben von Amt für Gewerbepolizei
Letzte Änderung: 15.11.2023