Tätigkeiten, die dem Gesetz über die öffentlichen Gaststätten unterstellt sind
Dem Gesetz über die öffentlichen Gaststätten sind folgende Tätigkeiten unterstellt:
- die entgeltliche Abgabe oder der entgeltliche Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken, die an Ort und Stelle konsumiert werden können
- die berufsmässige Ausübung der Tätigkeit als Traiteur
- die geschäftsmässige Beherbergung von Gästen
- die entgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen zum Campieren
- die Organisation von öffentlichen Tanzveranstaltungen
Externe Links
- Firmen (oder Personen), die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausführen, müssen dies den kantonalen Vollzugsbehörden melden(LSVW).
- Kantonspolizei: Sicherheitsunternehmen
- Bundesamt für Justiz: Strafregister
- Gesetz über die öffentlichen Gaststätten vom 24. September 1991 (ÖGG)
- Ausführungsreglement über die öffentlichen Gaststätten vom 16. November 1992 (ÖGR)
- Richtlinien vom 11. Dezember 2012 für den Bau und die Einrichtung von öffentlichen Gaststätten
- Freiburger Tourismusverband
- Alkoholkonsum bei Jugendlichen: Präventionswerkzeug
Arten von Verfahren in Zusammenhang mit öffentlichen Gaststätten
- Eröffnung einer öffentlichen Gaststätte
Das Verfahren bezieht sich auf die Einrichtungen und das persönliche Dossier der Betriebsführerin oder des Betriebsführers. Vorgängig muss ein Baubewilligungsgesuch eingereicht werden. - Übernahme einer öffentlichen Gaststätte
Das Verfahren bezieht sich ausschliesslich auf das persönliche Dossier des Betriebsführers. Das Dossier muss 60 Tage vor der Betriebsaufnahme eingereicht werden. - Wechsel des Namens einer öffentlichen Gaststätte
Das Verfahren bezieht sich einzig auf den Vorschlag des neuen Namens der Gaststätte. - Erweiterung des Aufnahmevermögens einer öffentlichen Gaststätte
Das Verfahren bezieht sich auf den Umbau eines bestehenden Betriebes, der Auswirkungen auf das Aufnahmevermögen der der Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten hat. Vorgängig muss ein Baubewilligungsgesuch eingereicht werden.
DIE FÜR JEDES VERFAHREN EINZUREICHENDEN DOKUMENTE UND AUSKÜNFTE SIND IM ENTSPRECHENDEN FORMULAR FÜR DAS PATENT IHRER WAHL AUFGEFÜHRT
Gewerbepolizei in anderen Kantonen
Bern
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