Personen, die einen Kurs über die freiburgische Gesetzgebung im Bereich der öffentlichen Gaststätten besuchen müssen
Zum Kursbesuch und zur Ablegung der entsprechenden Prüfung ist verpflichtet, wer einen von einem anderen Kanton ausgestellten Fähigkeitsausweis für die Leitung eines Gastgewerbe- oder Hotelbetriebes besitzt, der bescheinigt, dass eine Prüfung gemäss den Richtlinien der nationalen Berufsverbände abgelegt worden ist.
Einschreibung für den nächsten Kurs über die freiburgische Gesetzgebung
Die Kandidatin bzw. der Kandidat ist ab Einreichung ihres oder seines Patentgesuches dieser Anforderung unterstellt. Die Gültigkeitsdauer des erteilten Patentes wird in diesem Fall auf ein Jahr beschränkt; die Patentinhaberin oder der Patentinhaber muss während dieser Zeit den Kurs besucht und die entsprechende Prüfung bestanden haben.
Beschreibung des Kurses 2024
Kursprogramm
Datum |
Zeit |
Fach |
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02.09.2024 |
08.15 – 11.30 |
Bewilligungssystem – Gesetzgebung über die öffentlichen Gaststätten |
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02.09.2024 |
13.15 – 16.45 |
Bewilligungssystem – Gesetzgebung über die öffentlichen Gaststätten |
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03.09.2024 |
08.15 – 11.30 |
Bewilligungssystem – Gesetzgebung über die öffentlichen Gaststätten |
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03.09.2024 |
Nachmittag frei |
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24 oder 25.09.2024 |
08.00 – 09.00 |
Prüfung |
Kurskosten CHF. 250.00
Einschreibegebühr CHF. 100.00
Prüfungsgebühr CHF. 100.00