Einreise
Für die Einreise in die Schweiz reicht ein gültiger heimatlicher Reisepass oder eine gültige Identitätskarte.
Aufenthalt
- Es ist Ihnen erlaubt, sich ohne Aufenthaltsbewilligung oder Anmeldung während drei Monaten in einer Zeitspanne von sechs Monaten in der Schweiz aufzuhalten. Pro Jahr dürfen Sie sich maximal sechs Monate als Tourist/in in der Schweiz aufhalten
- Möchten Sie sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, so müssen Sie sich bei unserem Amt anmelden. Dazu ist das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch auszufüllen und zusammen mit 1 Passfoto und einer Kopie Ihres Reisepasses einzureichen
Die Anmeldung hat spätestens 3 Monate nach Ihrer Einreise und vor der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erfolgen.