Folgende Familienmitglieder sind im Familiennachzug zugelassen:
- der Ehegatte
- die Kinder und Enkel, die das 21. Altersjahr noch nicht erreicht haben oder für die eine Unterhaltspflicht besteht
- die Eltern/Grosseltern, für die eine Unterstützungspflicht besteht (gilt nicht für die Eltern/Grosseltern von Studienaufenthaltern)
Einreise- und Aufenthaltsformalitäten
Das Familiennachzugsgesuch ist beim Amt für Bevölkerung und Migration einzureichen. Familienmitglieder aus Nicht-EU/EFTA-Staaten haben gleichzeitig bei der an ihrem Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung einen Einreiseantrag zu stellen. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen :
- Dokumente des Heimatstaates, mit denen die Verwandtschaft nachgewiesen werden kann (Geburtsurkunde, Eheschein, Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelungen für Kinder, usw.)
- eine von Heimatstaat oder Herkunftsland ausgestellte Bescheinigung der bestehenden Unterhaltspflicht gegenüber der nachzugsberechtigten Person
- eine Kopie des Mietvertrages der Wohnung, in der Ihre Familie untergebracht werden soll
Studierende, Personen ohne Erwerbstätigkeit- oder Selbstständigerwerbende müssen zudem nachweisen, dass sie über die nötigen Mittel für den Lebensunterhalt sämtlicher Familienmitglieder verfügen und diese somit nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Während Ihres Aufenthalts in der Schweiz müssen Sie und Ihre Angehörigen bei einer Krankenkasse versichert sein.
Bei Ihrer Einreise in die Schweiz müssen sich die betreffenden Personen bei unserem Amt anmelden (Anmeldung für Angehörige eines EG/EFTA-Mitgliedstaates und Anmeldung für Angehörige eines Nicht-EG/EFTA-Mitgliedstaates). Dazu ist das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch auszufüllen und zusammen mit 2 Passfotos und einer Kopie Ihres Reisepasses einzureichen.
Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz zu erfolgen.
Aufenthaltsbewilligung
Das den Verwandten gewährte Aufenthaltsrecht ist ein von Ihrem Aufenthaltsrecht abgeleitetes Recht, weswegen die Aufenthaltsdauer von der Ihren abhängig gemacht wird. Aus diesem Grund wird die Aufenthaltsbewilligung für die gleiche Dauer ausgestellt.