Förderberechtigt sind Institutionen, die eine Aufgabe von öffentlichem Interesse ausüben, unter der Bedingung, dass sie weder lukrative Ziele verfolgen noch ideologische Propaganda betreiben.
Die einzelnen Fördervoraussetzungen werden im Erwachsenenbildungsgesetz, im ausführenden Reglement sowie in den dazugehörigen Richtlinien geregelt.
Das BEA veröffentlicht jedes Jahr eine Ausschreibung für das Folgejahr. Die Gesuchsformulare können hier herunter geladen werden.