Zahlreiche Organisationen, Forscherinnen und Forscher sowie Studierende möchten an den Mittelschulen eine Umfrage durchführen oder der Lehrerschaft oder den Studierenden Fragebogen zustellen.
Bevor eine Bewilligungsanfrage eingereicht wird, sollten die Richtlinien für die Umfragen bei Lehrpersonen, Schulklassen, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern sowie das Merkblatt 1 - Nicht medizinische Forschungsprojekte und das Merkblatt 2 - Auskunftsrecht genau durchgelesen werden. Sie enthalten alle nötigen Informationen.
Die Gesuche für die Durchführung einer Umfrage müssen auf gut geplanten Forschungsprojekten basieren und mindestens 4 Wochen vor der geplanten Durchführung beim Amt S2 eingereicht werden. In den Monaten Mai und Juni (Ende des Schuljahres) können keine Umfragen stattfinden.
Das Bewilligungsgesuch für die Durchführung einer Umfrage muss per E-Mail an die Adresse s2(at)fr.ch gesandt werden.
Für die Genehmigung der Forschungsprojekte stützt sich das Amt auf Kriterien wie die Bedürfnisse der Direktion oder der Schulen, die Belastung von Lehrkräften, Klassen, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern sowie die Vereinbarkeit der Forschungsarbeiten mit der Bildungspolitik der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport.
Ein Exemplar des Berichts (oder der Zusammenfassung) über die Ergebnisse der Umfrage ist dem Amt S2 zuzustellen.
Anfragen zu den Schulen der obligatorischen Schulzeit oder den Berufsfachschulen sind an das Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht (SEnOF) oder an das Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) respektive an das Amt für Berufsbildung (BBA) zu richten.