Befugnisse
Die Prüfungskommission hat folgende Befugnisse:
- Sie kontrolliert, dass das Reglement über die Maturitätsprüfungen an den Schulen der S2 richtig angewandt wird.
- Sie bestimmt, welche Hilfswerke und Arbeitsmittel bei den schriftlichen Prüfungen erlaubt sind.
- Sie prüft die Gleichwertigkeit der Prüfungsanforderungen in den Schulen.
- Sie schlägt der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport die Bedingungen für die Erlangung des Vermerks «zweisprachig» vor.
- Sie legt die Daten der ordentlichen Prüfungen fest.
- Sie setzt die schulfreie Vorbereitungszeit für die Kandidatinnen und Kandidaten fest.
- Sie unterhält die nötigen Kontakte mit der Schweizerischen Maturitätskommission.
- Sie schlägt der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport allfällige Reglementsänderungen vor.
Zusammensetzung
- Vorsteher des Amts für Unterricht der Sekundarstufe 2, Präsident der Kommission;
- Präsidentinnen und Präsidenten sowie Sekretärinnen und Sekretäre der Prüfungskommissionen der einzelnen Schulen;
- Rektorinnen und Rektoren bzw. Direktorinnen und Direktoren aller Schulen der Sekundarstufe 2;
- Vertretungsperson des Kantons Freiburg bei der Schweizerischen Maturitätskommission.