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Aufnahmebedingungen
Der Nachweis eines eidgenössischen Berufs- oder Fachmaturitätszeugnisses ermöglicht den Zugang zu diesem Passerellen-Lehrgang (Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität - universitäre Hochschulen).
Personen, die ausserhalb des Kantons Freiburg wohnen, müssen bei der zuständigen Schulbehörde ihres Wohnkantons ein Gesuch für den Besuch des Passerellen-Lehrgangs einreichen.
Reglement
Reglement vom 13. Dezember 2011 über die Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität – universitäre Hochschulen (412.0.14)
Anmeldeformular
Das ausgefüllte Formular muss an folgende Adresse gesendet werden:
Kollegium Sankt-Michael
Frau Chantal Ramuz
Petrus-Kanisius-Gasse 10
1700 Freiburg
Einschreibefrist
Die Einschreibungsunterlagen sind bis zum 15. Februar an oben genannte Adresse zu senden.
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich Mittelschulen
Studienplan
Der Vorbereitungskurs auf die Ergänzungsprüfung Passerelle dauert ein Jahr (Ende August bis Ende Juni) und umfasst folgende Fächer: Deutsch, Französisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte und Geografie.
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:15 Uhr statt. Die Teilnahme ist obligatorisch. Es ist mit täglich mindestens zwei Stunden persönlicher Arbeit zu rechnen, denn diese Ausbildung ist anspruchsvoll.
Im Passerellen-Lehrgang ist die obligatorische Zweitsprache die Partnersprache unseres Kantons (Deutsch für die Französischsprachigen und Französisch für die Deutschsprachigen). Der Kanton Freiburg finanziert keine ausserkantonale Ausbildung, die als zweite Sprache Englisch anbietet.
Der jährliche Schulkalender entspricht demjenigen des Kollegiums St. Michael.
Lehrpläne
Das Ausbildungsprogramm entspricht den Richtlinien der Schweizerische Maturitätskommission (SMK). Die Lehrpläne können auf der Website des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eingesehen werden.
Abschlussprüfungen
Der Besuch der am Kollegium St. Michael erteilten Kurse ist obligatorisch, um die Abschlussprüfungen ablegen zu können. Diese finden während der Prüfungssession der ordentlichen Maturitätsprüfungen am Ende des Schuljahres statt.
Einschreibegebühr, Schulgeld und weitere Kosten
Die Einschreibegebühr beträgt CHF 100.- und das Schulgeld beläuft sich auf CHF 1'200.- im Jahr. Auslagen für Bücher, Unterlagen und sonstiges Material sind in diesem Betrag nicht inbegriffen und gehen ebenfalls zu Lasten der Studierenden. Für die Abschlussprüfungen beträgt die Gebühr CHF 250.-.
Weitere Auskünfte
Sekretariat der Rektorenkonferenz der kantonalen Kollegien
Petrus-Kanisius-Gasse 10
1700 Freiburg
026 305 41 26
codess@edufr.ch
Gesetze, Verordnungen und Richtlinien S2
Link zu den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien S2