Das Amt prüft jedes Darlehensgesuch und fällt einen Entscheid.
Für die Gewährung eines Darlehens wird ein Vertrag zwischen dem Amt und der Bewerberin, dem Bewerber abgeschlossen. In diesem Vertrag wird aufgeführt:
- die Höhe des Darlehens
- die Auszahlungsmodalitäten
- die Bedingungen und der Rückzahlungstermin
- der allfällige Zins- und Verzugszinssatz sowie die erhobene Gebühr
Das Darlehen wird vom Amt grundsätzlich in Raten ausbezahlt. Die erste Rate wird nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags ausbezahlt, die weiteren Raten auf Vorweisen einer offiziellen Bescheinigung über den regelmässigen Besuch der Ausbildung und, je nach Bedarf, weiterer vom Amt verlangter Unterlagen.
Rückzahlungsfrist
Die Rückzahlung des Darlehens beginnt grundsätzlich ein Jahr nach Abschluss der Ausbildung und muss bei Ablauf des Vertrages beendet sein. Die Rückzahlung erfolgt in Monatsraten.