Die Darlehen sind zinsfreie Ausbildungsbeiträge. Wenn die festgelegten Rückzahlungsfristen nicht eingehalten werden, kann ein Verzugszins verlangt werden.
Auf Anfrage kann das Amt einen Ausbildungsbeitrag in Form eines Darlehens gewähren, wenn Ihre finanziellen Möglichkeiten, diejenigen Ihrer Eltern und gegebenenfalls die Ihrer Ehepartnerin/Ihres Ehepartners nicht ausreichen, um die Ausbildungskosten zu decken. Ein Darlehen kann zusätzlich zu einem Stipendium oder anstelle eines Stipendiums gewährt werden.
Die Bedingungen betreffend anerkannter Ausbildungen und stipendienrechtlichem Wohnsitz sind dieselben wie für die Stipendiengesuche.
Gewährung eines Ausbildungsbeitrags als Darlehen
- Sie haben insgesamt 11 Jahre Ausbildung gemacht, unabhängig davon, ob Sie ein Stipendium erhalten haben
- Sie haben mehr als zwei Ausbildungen ohne triftige Gründe abgebrochen
- Ihre Ausbildung dauert länger als vorgesehen
- Sie sind nach dem 40. Lebensjahr noch in Ausbildung
- Sie sind in der Vorbereitung zum Doktorat
- Sie absolvieren ein Anwaltspraktikum
- Ihre jährlichen Ausbildungskosten übersteigen die Normen, die für die Berechnung des Stipendiums angewendet werden