Ihr stipendienrechtlicher Wohnsitz befindet sich im Kanton Freiburg, sofern Sie, je nach Staatsangehörigkeit, eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Schweizerische Staatsangehörigkeit und in erster Ausbildung
- Meine Eltern haben ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg.
- Meine Eltern wohnen im Ausland. Mein letzterworbener Heimatort liegt im Kanton Freiburg und meine Ausbildung findet in der Schweiz statt.
- Ich bin unter Vormundschaft und die Vormundschaftsbehörde befindet sich im Kanton Freiburg.
Schweizerische Staatsangehörigkeit und in zweiter Ausbildung
- Meine Eltern wohnen im Kanton Freiburg. Ich hatte seither in keinem anderen Kanton länger als zwei Jahre zivilrechtlichen Wohnsitz.
- Meine Eltern wohnen nicht im Kanton Freiburg. Ich habe nach meiner Erstausbildung während zweier Jahr ununterbrochen im Kanton Freiburg gewohnt (ohne in Ausbildung zu sein) und war während dieser Zeit auf Grund eigener Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig.
- Meine Eltern wohnen im Ausland. Mein letzterworbener Heimatort liegt im Kanton Freiburg und meine Ausbildung findet in der Schweiz statt.
Ausländische Staatsangehörigkeit und in erster Ausbildung
- Meine Eltern sind im Kanton niedergelassen (Ausweis C) oder besitzen eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B).
- Ich habe eidgenössisches Asyl erhalten mit Zuteilung zum Kanton Freiburg.
Ausländische Staatsangehörigkeit und in zweiter Ausbildung
- Meine Eltern sind im Kanton Freiburg niedergelassen (Ausweis C) oder besitzen eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B).
- Meine Eltern wohnen nicht im Kanton Freiburg und ich besitze den Ausweis C seit 2 Jahren (EU) oder den Ausweis B seit 5 Jahren (andere Länder). Ich habe nach meiner Erstausbildung während zweier Jahr ununterbrochen im Kanton Freiburg gewohnt (ohne in Ausbildung zu sein) und war während dieser Zeit auf Grund eigener Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig.
- Ich habe eidgenössisches Asyl erhalten mit Zuteilung zum Kanton Freiburg.