Ablauf
Die schriftlichen Prüfungen finden im Gebäude der Kantonspolizei, Chemin de la Madeleine 3, 1763 Granges-Paccot, Raum 0.01 "Louis d'Affry", statt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten dürfen jene Werke zu den Prüfungen mitnehmen, die auf der weiter unten herunterzuladenden Liste der Prüfungskommission aufgeführt sind.
Die Urheber der Prüfungsstoffe bezeichnen in den Tagen vor den Prüfungen die Werke, die von den Kandidatinnen und Kandidaten am Prüfungstag allenfalls zusätzlich benützt werden dürfen.
Persönliche Gesetze und Werke keine anderen Notizen als Verweise auf andere Gesetzestexte enthalten dürfen. Kandidatinnen und Kandidaten, die dies wünschen, können sich auch die Gesetzesausgaben der Staatskanzlei beschaffen und diese auf dieselbe Weise mit Notizen versehen. Es versteht sich von selbst, dass die Personen, welche die Prüfungsthemen auswählen, bei der Formulierung ihrer Fragen berücksichtigen, dass den Kandidatinnen und Kandidaten keine Zusammenfassungen der Rechtsprechung zur Verfügung stehen. Von dieser Regel gibt es keine Ausnahme, auch nicht für jene, die bei früheren Prüfungssessionen gescheitert sind.
Die persönlichen Unterlagen werden vor der Prüfung kontrolliert. Gesetze und Werke mit unerlaubten Notizen werden konfisziert und die Kandidatin / der Kandidat darf diese während der Prüfung nicht benutzen.
Werden während der Prüfung unerlaubte Notizen entdeckt, so wird das entsprechende Dokument konfisziert und die Kandidatin / der Kandidat bei der Prüfungskommission angezeigt. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.
Die Rechtsgebiete sind Folgende:
Schriftliche Prüfungen:
- Privatrecht und Zivilprozess (8 Std.)
- Strafrecht und Strafprozess (6 Std.)
- Verwaltungsrecht einschliesslich Verwaltungsverfahren (6 Std.)
Mündliche Prüfungen:
- Zivilprozess und Betreibungsrecht (15 Min.)
- Strafprozess (15 Min.)
- Verwaltungsverfahren und subsidiäre Verfassungsbeschwerde (15 Min.)
- Standesregeln und Anwaltsgesetzgebung (15 Min.)
- Plädoyer (ca. 10 Min.)
Es finden jährlich drei Examenssessionen statt, die im Januar, im Mai und im September beginnen. Die Dauer einer Session beträgt höchstens fünf Monate. Das Amt für Justiz setzt die Prüfungsdaten fest.
Nach einem dritten Misserfolg in den schriftlichen oder mündlichen Prüfungen wird die betroffene Person nicht mehr zu den Prüfungen zugelassen.
Wer nicht bestanden hat und erneut zum Examen antritt, muss die Prüfungen wiederholen, die als nicht bestanden bewertet worden sind.
Einschreibung und Gebühr
Einschreibung
Das Zulassungsgesuch zum Examen muss bei der Prüfungskommission für Anwaltskandidatinnen und -kandidaten eingereicht werden. Ihm sind die Praktikumsbescheinigungen von jeder Person, unter deren Leitung die Anwaltskandidatin oder der Anwaltskandidat gearbeitet hat, beizulegen. Praktikumsunterbrüche von über zweimonatiger Dauer sind in den Bescheinigungen zu erwähnen.
Das Zulassungsgesuch ist innert folgender Fristen einzureichen:
- vom 10. bis 28. Februar für die im Mai beginnende Session;
- vom 1. bis 15. Juni für die im September beginnende Session;
- vom 15. Bis 31. Oktober für die im Januar beginnende Session.
Nach einem Misserfolg beträgt die Frist für die Anmeldung zu den nächsten Prüfungen 10 Tage. Die Frist beginnt zu laufen:
- bei nicht bestandenen schriftlichen Prüfungen: am Tag nach Erhalt des Protokolls, das die Begründung des Misserfolgs enthält.
- bei nicht bestandenen mündlichen Prüfungen: am Tag nach der Bewertungssitzung, die nach der Prüfung stattfindet. Wenn innert 5 Tagen nach der Bewertungssitzung eine schriftliche Begründung des Ergebnisses verlangt wird, beginnt die Frist für die Neueinschreibung am Tag nach dem Erhalt der Begründung zu laufen.
Gesuche um eine Neueinschreibung für die nächsten schriftlichen oder mündlichen Prüfungen können jederzeit innert der für das Zulassungsgesuch geltenden Fristen eingereicht werden.
Gebühr
Die zum Examen zugelassene Person hat dem Amt für Justiz innert der ihr gesetzten Frist eine Gebühr zu entrichten, die zur Deckung der Examenskosten verwendet wird. Diese Gebühr beträgt 400 Franken für die schriftlichen Prüfungen an sich, und zusätzliche 200 Franken pro Prüfung sowie 600 Franken für die mündliche Prüfung.
Zieht sich die Person von den Prüfungen zurück, so wird die Gebühr bis auf Ausnahmen zurückerstattet oder mit der Zustimmung der Kandidatin oder des Kandidaten im Hinblick auf die nächste Examenssession zurückbehalten.
Prüfungsdaten 2024
Die nächsten schriftlichen Anwaltsprüfungen 2024 finden wie folgt statt:
Session Januar | |
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Privatrecht, Zivilprozess und SchKG | Donnerstag 25. Januar |
Strafrecht und Strafprozess | Donnerstag 1. Februar |
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | Donnerstag 8. Februar |
Mündliche Prüfungen | vom 20. bis 26. März |
Session Mai | |
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Privatrecht, Zivilprozess und SchKG | Dienstag 30. April |
Strafrecht und Strafprozess | Dienstag 7. Mai |
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | Dienstag 14. Mai |
Mündliche Prüfungen | vom 24. Juni bis 2. Juli |
Session September | |
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Privatrecht, Zivilprozess und SchKG | Donnerstag 29. August |
Strafrecht und Strafprozess | Donnerstag 5. September |
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | Donnerstag 12. September |
Mündliche Prüfungen | vom 28. Oktober bis 5. November |
Die Daten der mündlichen Prüfungen sowie diejenigen der Bewertungssitzungen werden den Kandidatinnen und Kandidaten nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen für jede Prüfungssession bekanntgegeben.
Prüfungsdaten 2025
Die nächsten schriftlichen Anwaltsprüfungen 2025 finden wie folgt statt:
Session Januar | |
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Privatrecht, Zivilprozess und SchKG | Donnerstag 23. Januar |
Strafrecht und Strafprozess | Donnerstag 30. Januar |
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | Donnerstag 6. Februar |
Mündliche Prüfungen | vom 17 bis 21 März |
Session Mai | |
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Privatrecht, Zivilprozess und SchKG | Dienstag 6. Mai |
Strafrecht und Strafprozess | Dienstag 13. Mai |
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | Dienstag 20. Mai |
Mündliche Prüfungen | vom 30 Juni bis 4 Juli |
Session September | |
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Privatrecht, Zivilprozess und SchKG | Donnerstag 28. August |
Strafrecht und Strafprozess | Donnerstag 4. September |
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | Donnerstag 11. September |
Mündliche Prüfungen | vom 27 bis 31 Oktober |
Die Daten der mündlichen Prüfungen sowie diejenigen der Bewertungssitzungen werden den Kandidatinnen und Kandidaten nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen für jede Prüfungssession bekanntgegeben.
Prüfungskommission für die Anwaltskandidaten
Die Prüfungskommission für Anwaltskandidatinnen und Anwaltskandidaten setzt sich aus fünfzehn Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern zusammen. Die Mehrheit der Mitglieder muss im Besitz des Anwaltspatentes sein.
Ihr gehören folgende Personen an:
Ordentliche Mitglieder
- David Aïoutz, Anwalt
- Dina Beti, Kantonsrichterin
- Marc Bugnon, Staatsanwalt
- Philippe Corpataux, Anwalt
- Christian Delaloye, Anwalt
- Christiana Dieu-Bach, Staatsanwältin
- Tarkan Göksu, Anwalt
- Clémence Grisel Rapin, Professorin an der Universität Freiburg
- Markus Jungo, Anwalt
- Pierre Mauron, Anwalt
- Bertrand Morel, Anwalt
- Nicole Schmutz Larequi, Anwältin
- Andreas Stöckli, Professor an des Universität Freiburg
- Marc Sugnaux, Kantonsrichter
- Denise Wettstein, Anwältin
Ersatzmitglieder
- Grégoire Bovet, Präsident des Bezirksgerichts Glane
- Julien Francey, Anwalt
- Dominique Gross, Kantonsrichterin
- Joachim Lerf, Anwalt
- Sandrine Schaller, Präsidentin des Bezirksgerichts See
- Anna Scheidegger, Anwältin
Die Kommission tagt mit fünf Mitgliedern, wovon mindestens zwei im Register eingetragene Anwältinnen und Anwälte sein müssen.
Verwandte Dokumente
Prüfungskommission für Anwaltskandidaten
c/o Amt für Justiz
Grand-Rue 27
Postfach 617 1701 Freiburg