Hintergrund zu den Pflegestipendien
Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative werden besondere Anstrengungen im Bereich der Ausbildung unternommen. Die Kantone fördern den Zugang zu einem Bildungsgang in Pflege HF oder einem Studiengang in Pflege FH, indem sie namentlich den Personen, die auf ihrem Gebiet wohnhaft sind, Ausbildungsbeiträge gewähren.
Der Kanton Freiburg hat eine Verordnung über die Gewährung von Pflegestipendien verabschiedet. Ein Pflegestipendium kann einer Person gewährt werden, die sich in einer Erstausbildung befindet, eine Umschulung absolviert oder die Ausbildung als Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ abgeschlossen hat, sofern sie:
- im Kanton Freiburg wohnhaft ist;
- sich in Ausbildung auf Tertiärstufe (FH und HF) im Bereich der Pflege befindet;
- ihre Ausbildung zwischen 2024 und 2029 beginnt;
- über beschränkte Mittel verfügt;
- in der Regel zwischen 25 und 50 Jahren alt ist.
Verfahren und Voraussetzungen für die Gewährung
- Gesuchsformular für ein Pflegestipendium
- Verordnung über die Massnahmen zur Förderung der Ausbildung durch eine Finanzhilfe während der Ausbildung im Bereich der Pflege