Kontext auf nationaler Ebene
Erste Etappe
- Umfassende Ausbildungsoffensive: erfordert kantonale Ad-hoc-Gesetzesgrundlage(n), welche die Bereitstellung bedarfsgerechter praktischer Ausbildungsplätze, die Beiträge der Kantone zur Steigerung der Abschlüsse an Höheren Fachschulen (HF) und die Ausbildungsbeiträge regeln
- Möglichkeit, bestimmte Leistungen direkt zu Lasten der Sozialversicherungen abzurechnen: Bedarf einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
- Programm zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität
Die Ausbildungsoffensive soll die Ausbildung der Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe fördern und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege an einer HF oder FH erhöhen. Sie stützt sich auf das am 1. Juli 2024 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege.
Zweite Etappe
Das Hauptziel der zweiten Etappe ist der Erlass eines neuen Bundesgesetzes zur Schaffung von Arbeitsbedingungen, die den beruflichen Anforderungen des Pflegepersonals gerecht werden.
Der Bundesrat hat die Vorentwürfe zum neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sowie zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) mit Frist Ende August in die Vernehmlassung gegeben.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Bessere Arbeitsbedingungen sollten dazu beitragen, mehr Personen für Pflegeberufe zu gewinnen und dafür zu sorgen, dass sie ihren Beruf länger ausüben. Der Personalmangel in der Pflege ist nämlich überwiegend auf vorzeitige Abgänge zurückzuführen.
Förderung der beruflichen Entwicklung
Zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs müssen die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden. Dies bedarf einer Regelung des Masterabschlusses sowie des Berufsprofils Advanced Practice Nurse (APN) auf Bundesebene.
Mit dem Einbezug des Master-Niveaus wird das Bildungssystem in der Pflege analog anderer Gesundheitsberufe wie der Osteopathie vervollständigt. So können Personen mit einem Masterabschluss in Pflege entsprechend ihrer klar geregelten Kompetenzen eingesetzt werden.
Monitoring
Die Wirkung der im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen soll mit dem Nationalen Monitoring Pflegepersonal regelmässig und langfristig überprüft werden, indem systematisch und objektiv Daten erhoben werden. Das Nationale Monitoring Pflegepersonal ist seit dem 1. Juli 2024 online.
Kantonale Organisation
Der Staatsrat hat am 5. Februar 2024 den Steuerungsausschuss «StA Pflege» eingesetzt.
Mitglieder des «StA Pflege»
Präsident/in
- Direktor/in für Gesundheit und Soziales
- Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektor/in
Mitglieder
- Generalsekretär/in der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD)
- Generalsekretär/in der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) oder der/die Stellvertreter/in
- Staatsschatzverwalter/in oder der/die Stellvertreter/in
- Vorsteher/in des Amts für Gesundheit (GesA)
- Vorsteher/in des Sozialvorsorgeamts (SVA)
- Direktor/in der Hochschule für Gesundheit Freiburg (HfG-FR)
Vorsteher/in des Amts für Berufsbildung (BBA) - Pflegedirektor/in des freiburger spitals (HFR)
- Pflegedirektor/in des Freiburger Netzwerks für psychische Gesundheit (FNPG)
Juristische Beraterin/juristischer Berater der GSD
Auf Einladung
- Direktor/in für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD)
- Vorsteher/in Amt für Ausbildungsbeiträge (ABBA)
- Ein Direktionsmitglied der OrTra Gesundheit und Soziales Freiburg
- Ein Direktionsmitglied der Vereinigung Freiburger Alterseinrichtungen und Spitex (VFAS)
- Ein/e Vertreter/in des Kantonsarztamts (KAA)
- Ein Vorstandsmitglied der Freiburger Sektion des Schweizer Berufsverbands
der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK)
Beratende Stimme
Projektleiter/in
Die Projektleitung umfasst insbesondere die Projektleiterin, die dem Generalsekretariat der GSD angegliedert ist, unterstützt vom derzeitigen Projektbeauftragten, der dem Amt für Gesundheit angegliedert ist. Die Projektleitung gewährleistet die Projektentwicklung sowie die operative Steuerung und ist dafür verantwortlich, die Entscheidungen des StA an die Arbeitsgruppen, Ämter und externe Stakeholder weiterzuleiten.
Umsetzung der ersten Etappe im Kanton Freiburg: Ausbildungsoffensive
Ein Vorentwurf des Gesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wird im Herbst in die Vernehmlassung gegeben.
Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze an Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH)
Der Staatsrat bestätigte das Ziel (insbesondere auf Grundlage des vom Kanton in Auftrag gegebenen Obsan-Berichts (Link)), 150 Studierende in Pflege auf FH-Stufe und 25 Studierende auf HF-Stufe auszubilden. Für die HF-Stufe ist eine Partnerschaft mit den deutsch- und französischsprachigen Schulen des Kantons Bern vorzusehen. Die HfG-FR entwickelt Massnahmen, um die Attraktivität und Zugänglichkeit der Ausbildungen zum Bachelor in Pflege zu erhöhen, insbesondere mit Vollzeit- und Teilzeitprogrammen. Darüber hinaus wurde das Wiedereinstiegsprogramm überarbeitet, um seine Flexibilität, Nähe und Nachhaltigkeit zu stärken und so eine Individualisierung der Wege zu ermöglichen.
Weitere Informationen: https://www.heds-fr.ch/de/ausbildung/pflege/bachelor/
Förderung der praktischen Ausbildung in Gesundheitseinrichtungen
Parallel zur Arbeit am Gesetzesentwurf arbeitet die Arbeitsgruppe «Ausbildungsplätze» an der Umsetzung. Zur Arbeitsgruppe gehören die beteiligten Partnerinnen und Partner sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Bildungseinrichtungen.
Ausbildungsbeiträge für Studierende zur Sicherung ihres Lebensunterhalts
Die Massnahme umfasst ein Stipendium für Pflegestudierende an den Fachhochschulen (FH) und Höheren Fachschulen (HF). Das Pflegestipendium kann einer Person gewährt werden, die sich in einer Grundausbildung befindet, eine Umschulung absolviert oder die Ausbildung als Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ abgeschlossen hat.
Das Stipendium unterstützt Personen mit beschränkten Mitteln und Wohnsitz im Kanton Freiburg, die eine FH- oder HF-Ausbildung im Bereich der Pflege absolvieren und in der Regel zwischen 25 und 50 Jahre alt sind.
Die Verordnung über die Massnahmen zur Förderung der Ausbildung durch eine Finanzhilfe während der Ausbildung im Bereich der Pflege trat am 1. Juli 2024 in Kraft.
Weitere Informationen: Pflegestipendien
Möglichkeit zur Abrechnung bestimmter Leistungen direkt zu Lasten der Sozialversicherungen
Nach der Änderung des KVG und dem Inkrafttreten am 1. Juli 2024 ist es möglich, bestimmte Pflegeleistungen direkt zu Lasten der Sozialversicherungen abzurechnen.
Umsetzung der zweiten Etappe im Kanton Freiburg: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Förderung der beruflichen Entwicklung
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Die GSD hat 2021 die Hochschule für Gesundheit Freiburg (HfG-FR) beauftragt, die wichtigsten Faktoren für eine längere Berufsverweildauer von Pflegefachpersonen und Fachpersonen Gesundheit im Kanton Freiburg und für die verbesserte Attraktivität dieser Berufe zu ermitteln. Das Projekt lief von 2021 bis 2023 und war Gegenstand eines Berichts.
Einige Institutionen haben bereits operative Massnahmen umgesetzt. Das HFR und FNPG planen eine neue, vom Kanton finanzierte Massnahme zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben des Pflegepersonals. Mit der im Rahmen dieser Massnahme geplanten Einführung von Bereitschaftsdiensten in den Spitälern soll die Zahl der kurzfristigen Arbeitseinsätze gesenkt werden.
Förderung der beruflichen Entwicklung
Um aktiv zur Entwicklung der Advanced Nursing Practice im Kanton Freiburg beizutragen, und zwar mit der Unterstützung der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie der Politik, die GSD koordinierte die Organisation einer Konferenz, die am 3. Oktober 2024 stattfand.
Monitoring
Die 25 derzeit auf nationaler Ebene verfügbaren Indikatoren ermöglichen es, allen interessierten Akteurinnen und Akteuren bei den kantonalen Instanzen sowie den Einrichtungsleitungen umfassende Daten zur Verfügung zu stellen. Die Indikatoren sind in vier Beobachtungsbereiche gegliedert: «Stellenwert der Pflege in der Gesundheitsversorgung», «Bildung und kompetenzgerechter Einsatz der Pflegepersonen», «Arbeitsbedingungen der Pflegepersonen» sowie «Zugang zu und Qualität von Pflegeleistungen».
Am Donnerstag, 21. November 2024 um 13 Uhr findet ein von der GSD und dem OBSAN organisiertes Webinar statt.
Symposiumsvorträge:
- Advanced nursing practice: ein überblick (PPTX, 6.97MB)
- Advanced Nursing Practice. Ausbildung und Kompetenzen (PPTX, 616.19k)
- Fachkompetenzen innerhalb der Abteilung für Seniorinnen und Senioren des HFR_DE (PPTX, 2.21MB)
- Interventionen des FNPG in den Pflegeheimen (PPTX, 7.38MB)
- Rolle der CNS in der Spitex des Saanenbezirks (PPTX, 2.29MB)
- Erfahrungsaustausch zur Implementierung von Nurse Practitionern in der Grundversorgung (PPTX, 202.24k)
- Advanced Nursing Practice in Freiburg (PPTX, 227.61k)
- Advanced Nursing Practice in der Schweiz: Bundesrechtliche Aspekte (PPTX, 3.62MB)
Weitere Informationen
- SYMPOSIUM Advanced Nursing Practice (PDF, 214.73k)
- Umsetzung der Pflegeinitiative (PDF, 183.93k)
- Rapport HEdS 2023 – Identification des facteurs permettant de rester plus longtemps dans la profession infirmière ou ASSC (PDF, 1.96MB)
- Rapport OBSAN 2023 – Besoin de relève dans le domaine des soins et de l’accompagnement dans le canton de Fribourg (PDF, 535.47k)