Zusammenarbeit zwischen den Diensten der GSD
Mehrere Dienste der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) beteiligen sich an der Aufsicht und der Erteilung der Bewilligungen für Gesundheitsfachpersonen, Institutionen des Gesundheitswesens, sonder- und sozialpädagogische Institutionen und Betreuungseinrichtungen. Eine effiziente Aufsicht erfordert eine enge Zusammenarbeit.
Das Amt für Gesundheit ist zuständig für die Berufsausübungsbewilligungen für Gesundheitsfachpersonen und für die Aufsicht über die Apotheken und Drogerien. Es erteilt die Bewilligungen für bestimmte Pflegeeinrichtungen und kümmert sich um das Sekretariat der Aufsichtskommission, die bei Problemen mit Gesundheitsfachpersonen oder Institutionen des Gesundheitswesens eingreift.
Das Kantonsarztamt kümmert sich um die Aufsicht über die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen, anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens und den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen.
Das Sozialvorsorgeamt überprüft die erzieherischen Aspekte in den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen.
Das Jugendamt erteilt die Bewilligungen und erlässt die Richtlinien für Pflegefamilien und die Eröffnung von Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter.