Die Pflegefachfrauen unseres Amtes kontrollieren diese Institutionen regelmässig und systematisch im Rahmen der Erneuerung ihrer Betriebsbewilligung (BB) und überwachen die Qualität der erbrachten Pflege laut Art. 22 des Gesetzes über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLG) und sein Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR). Spezifische Inspektionen bleiben vorbehalten, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Pflegequalität und die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr gewährleistet sind.
Die nachfolgenden Rahmenbedingungen dienen als Referenz für die Evaluation der Einrichtungen im Rahmen der Betriebsbewilligung, gegebenenfalls mithilfe des Selbstdeklarationsformulars BB und des Inspektionsformulars BB. Bei diesen Kontrollen gilt ein besonderes Augenmerk den Patientenrechten und der Prävention von Misshandlung älterer Menschen.
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Schutz vor dem Passivrauchen in Pflegeeinrichtungen
Direktion für Gesundheit und Soziales