- Sportlich talentierte oder künstlerisch begabte Schülerinnen und Schüler
- Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf
- Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten
- Logopädie, Psychologie und Psychomotorik
- Nachteilsausgleich in der obligatorischen Schule
- SoA - Formulare
Besonderer Bildungsbedarf
Lead
Obligatorische Schule. Jedes Kind hat das Recht, einen Unterricht zu erhalten, der seinem Alter und seinen Fähigkeiten entspricht. In diesem Sinn unterstützt und fördert die Schule Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen mit geeigneten pädagogischen Massnahmen individueller und kollektiver Art oder mit einer angepassten Unterrichtsorganisation.
Integrative Lösungen werden separierenden Lösungen vorgezogen, wobei das Wohl und die Entwicklungsmöglichkeiten der betreffenden Schülerinnen und Schüler beachtet sowie das schulische Umfeld und die Schulorganisation berücksichtigt werden.
Herausgegeben von Obligatorischen Schule
Letzte Änderung: 09.11.2023