Massnahmen
Wenn Schülerinnen und Schüler sich an der Schule einzeln oder in der Gruppe gewalttätig verhalten, Regeln überschreiten oder den schulischen Rahmen nicht respektieren, können folgende Massnahmen getroffen werden, um ein positives Verhalten zu erreichen.
Schul- und klasseninterne Unterstützungsmassnahmen
Die Schulleitung stellt vor Ort die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit schweren Verhaltensauffälligkeiten sicher, wobei sie auf problematische Situationen unmittelbar nach deren Auftreten reagiert, namentlich mit Unterstützung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter.
Mobile Einheit
Die Mobile Einheit unterstützt die Schulen bei der Prävention und der Bewältigung von Krisensituationen, die durch das schwierige Verhalten einzelner Schülerinnen und Schüler entstehen. Sie wird auf Begehren der Schulleitungen oder der Schuldirektionen tätig und koordiniert ihre Einsätze mit ihnen sowie falls notwendig mit anderen sozialpädagogischen und medizinischen Fachstellen. Die Mobile Einheit besteht aus Fachpersonen für Erziehung und Bildung. Sie ist an den obligatorischen Schulen tätig
Relaisklasse
Eine Schülerin oder ein Schüler mit schweren Verhaltensauffälligkeiten, die oder der trotz Einsatz der der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen den Unterricht und das Klassen- oder Schulklima erheblich beeinträchtigt oder eine Gefahr für sich selber oder für Dritte darstellt, kann in einer Relaisklasse unterrichtet werden. Mit dieser Massnahme soll erreicht werden, dass die Schülerin oder den Schüler weiterhin im Schulsystem bleiben kann oder später von einer anderen Bildungseinrichtung betreut wird. Die Relaisklassen werden von Fachpersonen für Bildung und Erziehung geführt. Sie sind Bestandteil der obligatorischen Schule. Die Kosten und die Organisation der Schülertransporte übernehmen die Gemeinden des Schulkreises, in dem die Schülerin oder der Schüler ihren oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort hat. Die Verpflegungskosten tragen die Eltern.
Verfahren
Zeigt eine Schülerin oder ein Schüler Verhaltensauffälligkeiten, so ergreift die Schulleitung zunächst interne Massnahmen (Informationen zusammentragen, persönliche und soziale Begleitung, Treffen mit den Eltern, Schulpsychologen, Schulsozialarbeit, usw.).
Bleibt die Krisensituation weiter bestehen oder verschlimmert sich, kann sich die Schule an die mobile Einheit wenden. Diese kann bei einem dringenden Handlungsbedarf in einer Krisensituation (physische oder psychische Gefährdung der Schul- oder Klassengemeinschaft) auch direkt eingreifen.
Schülerinnen und Schüler, die schwere Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, können in eine Relaisklasse verlegt werden. Dies ist insbesondere angezeigt, wenn eine intensive Arbeit mit der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler nötig ist und die Klasse entlastet werden soll. Die Beschulung in einer Relaisklasse wird von der Inspektorin oder vom Inspektor, welche/-r vom zuständigen Amt bezeichnet wird, auf Antrag der Schulleitung verfügt. Das Einverständnis der Eltern für diese Zuweisung ist zwar gewünscht, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt.