Sonderpädagogik
Die Sonderpädagogik ist Teil des öffentlichen Bildungsauftrags. Sie umfasst die Heilpädagogische Früherziehung, die Sonderschulung in der Regelschule und in der sonderpädagogischen Einrichtung (einschliesslich der internen Unterbringung) sowie pädagogisch-therapeutische Massnahmen für Kinder und Jugendliche von 0 bis 20 Jahren.
Obligatorische Schule
Die sonderpädagogischen Massnahmen werden Schülerinnen und Schülern während der gesamten obligatorischen Schulzeit gewährt. Sie richten sich sowohl an Schülerinnen und Schüler der Regelschule wie auch der sonderpädagogischen Einrichtungen.
Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen
Die Gewährung von niederschwelligen sonderpädagogischen Massnahmen (NM) und pädagogisch-therapeutischen Massnahmen ist in der Schulgesetzgebung festgelegt. Die verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen werden von den Eltern bei der unabhängigen Abklärungsstelle des SoA beantragt. Das Sonderschulinspektorat kann Berichte und Diagnosen anordnen, welche die Abklärungsstelle für ihre Untersuchung benötigt. Schülerinnen und Schüler, denen verstärkte sonderpädagogische Massnahmen (VM) gewährt werden, besuchen die Regelschule oder die sonderpädagogische Einrichtung.
Pädagogisch-therapeutische Massnahmen
Logopädische Massnahmen richten sich an Schülerinnen und Schüler mit Sprech-, Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten. Psychomotorik befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Wahrnehmen, Fühlen, Denken, Bewegen und Verhalten sowie in ihrem körperlichen Ausdruck. Die schulpsychologischen Massnahmen sind Bestandteil des pädagogisch-therapeutischen Angebots der obligatorischen Schule.
Nähere Auskünfte: Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf