Auftrag
Das Amt für Kulturgüter (KGA) hat den Auftrag, den zuständigen Behörden und den Eigentümern die zur Kenntnis und Erhaltung der Kulturgüter des Kantons zweckmässigen Informationen bereitzustellen und sie zu beraten und zu unterstützen. Es fördert die Kenntnis dieser Kulturgüter mit Studien, Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit und der Führung einer Dokumentation.
Es beschäftigt etwa zwanzig Mitarbeitende unter der Leitung des Konservators der Kulturgüter. Das hauptsächlich aus Architektinnen und Architekten sowie Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker bestehende Team ist in zwei grosse Sektionen unterteilt: Verzeichnis und Konservierung. Die erste Sektion leistet die Erfassungsarbeit, wirkt an der Unterschutzstellung der Kulturgüter mit und führt die Dokumentation. Die zweite Sektion wacht über die Bewahrung und Restaurierung des Freiburger Kulturerbes.
Leistungen
Das Amt für Kulturgüter (KGA) erbringt namentlich folgende Leistungen:
- Das KGA führt das Verzeichnis der schützenswerten ortsgebundenen und beweglichen Kulturgüter und arbeitet mit den für ihre Unterschutzstellung zuständigen Behörden zusammen.
- Das KGA prüft Baubewilligungsgesuche und andere Geschäfte, die Kulturgüter betreffen, und stellt zuhanden der zuständigen Behörden Gutachten aus.
- Das KGA berät bei Massnahmen für die Erhaltung und Restaurierung geschützter Kulturgüter und verwaltet die Finanzhilfen.
- Das KGA fördert die Kenntnis und die Wertschätzung der Kulturgüter durch das Herausgeben von Publikationen, die Organisation von oder die Beteiligung an Aus- und Weiterbildungen, Veranstaltungen und Massnahmen zur Förderung des kulturellen Erbes sowie durch die Führung einer Dokumentation über das Kulturerbe.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit des KGA sind folgende: