Sowohl bewegliche als auch unbewegliche Kulturgüter werden nach mehreren Kriterien bewertet, die sich überschneiden oder addieren können. Bewegliche Objekte werden als Kulturgüter von kantonaler (A), regionaler (B) oder lokaler (C) Bedeutung nach den folgenden sechs Kriterien bewertet: historische und ikonografische Bedeutung, repräsentativer Wert, materielle und technische Qualität, Situationswert, Integritätswert, Seltenheitswert.
Historische und ikonografische Bedeutung – Das Objekt ist ein Zeitzeugnis. Es ist Teil der politischen, sozialen, religiösen, kulturellen, wirtschaftlichen, technischen oder wissenschaftlichen, künstlerischen, handwerklichen oder industriellen Geschichte eines Ortes, einer Region oder des Kantons, von dem es ein materielles Archiv darstellt. Es stellt einen Meilenstein oder eine Erinnerung an vergangene Bräuche, Praktiken, Überzeugungen oder Ereignisse dar. Es ist mit einer Persönlichkeit, einer Personengruppe, einer Familie oder einer Gemeinschaft verbunden. Es ist kulturgeschichtlich bekannt und bedeutsam und gilt daher als kunstgeschichtlich anerkanntes oder wichtiges Werk.
Repräsentativer Wert – Das Objekt dient als Referenz. Durch seine Funktion, seinen Gebrauch, sein Material, seine Technik, seine Ausführung, seine Form, seine Verzierung, seinen Stil oder seine Ikonografie hat es Modellcharakter oder zeugt von der zeitlichen oder räumlichen Verbreitung eines Modells oder Typus. Es bildet einen Meilenstein in der Arbeit einer Künstlerin oder eines Künstlers oder in ihrer bzw. seiner schöpferischen Entwicklung.
Materielle und technische Qualität – Das Objekt ist ein beispielhaftes Werk. Durch die Auswahl und Qualität seiner Materialien, durch die Feinheit und Vortrefflichkeit seiner Ausführung, durch den Reichtum seiner Motive, durch seine formale, gestalterische oder funktionale Qualität, durch seine technische Komplexität oder den Einfallsreichtum seiner Herstellung zeugt das Objekt von einem handwerklichen, technischen oder industriellen Können.
Situationswert – Das Objekt ist Teil eines Ganzen. Es ist ein integraler Bestandteil eines Gebäudes, einer Einrichtung, einer technischen Anlage, eines Gerätes, eines funktionalen, visuellen oder räumlichen Ensembles, einer Sammlung oder einer Serie. Als Teil eines Ganzen hat es Anteil an dessen begrifflicher Bestimmung, Charakter oder Funktion.
Integritätswert – Das Objekt ist vollständig. Das Objekt hat hinsichtlich seiner Bestandteile, Materialien, seiner Verarbeitung, Funktion, Bedeutung und seines Gebrauchs seine ursprüngliche Substanz, Form, Konstruktion, Funktion, seinen Verwendungszweck, seine Bedeutung und seinen Kontext, also seine Authentizität und Substanz, behalten.
Seltenheitswert – Das Objekt ist selten. Das Objekt ist nur in wenigen Exemplaren erhalten oder daher aus Sicht seines geschichtlichen und materiellen Werts, seiner Form, seiner Funktion, seines Gebrauchs, seiner Bedeutung, seiner Ikonografie oder seiner Dekoration einzigartig.