Seit Beginn der COVID-19-Krise wird der Kultursektor hart getroffen. In Zusammenarbeit mit dem Bund und den Gemeinden hat der Staat Freiburg schnell reagiert und mehrere Begleit- und Unterstützungsmassnahmen geschaffen. Damit verfolgte er den Zweck, die wirtschaftlichen Folgen der Verschiebung und der Annullierung zahlreicher kultureller Tätigkeiten und Veranstaltungen abzufedern.
- Die Kurzarbeitsentschädigungen und der Erwerbsersatz wurden für die Kulturunternehmen und die selbstständigen kulturellen Akteure geöffnet. Letztere können sich auch für Nothilfe an Suisseculture wenden.
- Der Staat Freiburg hat einen Rahmenkredit von 4,733 Millionen Franken bereitgestellt. Er hat eine Vereinbarung mit dem Bund unterzeichnet, der den gleichen Betrag einsetzt, um die Kosten in Zusammenhang mit Absagen und Verschiebungen zu entschädigen. Mit der Verlängerung wird dem Rahmenkredit ein zusätzlicher Betrag, der zu gleichen Teilen vom Staat Freiburg und vom Bund finanziert wird, hinzugefügt.
Zeitliche Erstreckung der Unterstützung durch den Bund
Die Unterstützung sollte ursprünglich zwei Monate dauern. Die Folgen der Krise für den Kultursektor erstrecken sich aber weit darüber hinaus, wenn man bedenkt, dass zahlreiche kulturelle Einrichtungen mindestens bis 6. Juni 2020 geschlossen bleiben und Veranstaltungen mit über 1000 Personen weiterhin verboten sind. Angesichts dieser Wirklichkeit hat der Bundesrat am 13. Mai 2020 beschlossen, die Frist zur Einreichung eines Gesuchs um 4 Monate, d. h. bis 20. September 2020 (anstelle des 20. Mai) zu verlängern. Die Zeit der Entschädigung wurde auch vom 30. August bis 31. Oktober 2020 verlängert.
Auf Kantonsebene ist die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) für die Umsetzung dieser Massnahmen zuständig. Das Amt für Kultur KA ist über seinen virtuellen Schalter mit dem Empfang und der Bearbeitung der Gesuche beauftragt. Die Kulturakteure werden eingeladen, für alle Fragen zu diesen Massnahmen die Website des KA zu besuchen, seine FAQ abzufragen und sich sonst unter der Nummer 026 304 14 10 (de/fr) an die kantonale Hotline «Wirtschaft und Unternehmen» zu wenden oder ein E-Mail an fribourg-culture@fr.ch zu schreiben.
Je nach Höhe des erlittenen Schadens können sich die Kulturvereine bis 20. September 2020 an zwei verschiedene Instanzen wenden:
- Wenn das Budget der beeinträchtigten Veranstaltung oder Tätigkeit unter 50 000 Franken beträgt, können die Amateurvereine bei ihrem nationalen Dachverband (Liste der vom Bund anerkannten Dachverbände) ein Entschädigungsgesuch einreichen. Die Entschädigung beträgt höchstens 10 000 Franken.
- Machen das Budget der beeinträchtigten Veranstaltung oder Tätigkeit über 50 000 Franken und die finanzielle Folgen über 10 000 Franken aus, so kann das Gesuch an den virtuellen Schalter des KA gerichtet werden.
Lockerung der Massnahmen im Zusammenhang mit dem Kultursektor
Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 das Verbot von Veranstaltungen mit über 1000 Person bis auf Weiteres bestätigt. Er hat hingegen angekündigt, dass ab 6. Juni 2020 Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt sind. Das betrifft unter anderem Konzerte, Theateraufführungen und Filmvorführungen. Für diese Lockerung gilt allerdings eine strikte Bedingung: Für alle betreffenden kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen müssen Schutzpläne ausgeführt werden.
Warten Sie nicht mit dem Gesuch um Unterstützung
Trotz der ergriffenen Massnahmen befinden sich einige Freiburger Kulturschaffende in einer schwierigen finanziellen Lage. Für den Staat Freiburg ist es vordringlich, dass alle Personen trotz den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise anständig leben können. Das KFO empfiehlt deshalb allen Personen in Schwierigkeiten, nicht zuzuwarten und eine ihren Bedürfnissen entsprechende Unterstützung zu beantragen.Er lädt die betroffenen Personen ein, sich an die öffentlichen und privaten sozialen Einrichtungen zu wenden.
Facebook Live am 3. Juni 2020
Philippe Trinchan (Amt für Kultur) und Micheline Guerry-Berchier (Freiburger Gemeindeverband und Mitglied des KFO) laden Sie auf Mittwoch, 3. Juni 2020, um 13.00 Uhr auf die Facebook-Seite des Amts für Kultur des Staates Freiburg ein. Bei dieser Gelegenheit werden sie Ihre Fragen zur Verlängerung der Entschädigungsmassnahmen, zu den sanitären Massnahmen, die bei kulturellen Veranstaltungen ergriffen werden müssen, und zum sozialen Netz, das geschaffen wurde, direkt beantworten.
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