Halten Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln ein
- Abstand halten
- Maske tragen, wenn Abstand nicht möglich
- Hygiene beachten
- Möglichst Home-Office
Ab 6. Juni geöffnet oder gestattet
- Treffen von maximal 30 Personen (ab 30. Mai)
- Veranstaltungen und Kundgebungen mit maximal 300 Personen
- Trainings für alle Sportarten
- Präsenzunterricht an Mittel-, Berufsund Hochschulen
- Theater und Kinos
- Zoos und botanische Gärten
- Schwimmbäder und Wellness
- Bergbahnen
- Campingplätze
- Freizeitbetriebe
- Grössere Gruppen in Restaurants
- Erotikdienstleistungen
- Diskotheken und Nachtclubs
- Grenzen zu D, A, F (ab 15. Juni)
- Ferienlager (maximal 300 Personen)
Lockerung der Massnahmen